Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZuerst sollten Sie sich die Frage stellen "Muss ich überhaupt in eine Rente mit Abschlägen gehen?" Denn möglicherweise besteht für Sie die Möglichkeit, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch zu nehmen. Da Sie vermutlich 1961 geboren sind, könnten Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten, bei Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren, diese Altersrente in Anspruch nehmen. 64 Jahre und 6 Monate erreichen Sie entweder im Jahr 2025 oder 2026. Wenn Sie bis zum Erreichen dieser Altersgrenze arbeiten, könnten Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. erfüllt haben.
Die bezahlte Umschulungsmaßnahme zählt zu den Beitragszeiten für die erforderliche Altersrente.
Sollten Sie die Wartezeit nicht erfüllen können oder wollen Sie wirklich mit 64 Jahren in Rente gehen, haben Sie auch nicht eine Rentenminderung von 12,6 %, sondern von 9 % (Für jeden Monat den Sie später als das 63. Lebensjahr in Rente gehen vermindert sich der Rentenabschlag um 0,3 %). Diesen Rentenabschlag könnten Sie wie bereits von Rentenschmid erläutert in Teilzahlungen leisten (2 X im Jahr). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall ein persönliches Beratungsgespräch, damit Ihre Wartezeiten und mögliche Rentenarten geprüft und besprochen werden können.
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