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Experten-Antwort

Rentenabschläge(0,3%...) ausgleichen bei Rente für langjährig Versicherte,trotzdem Rente für Schwerbehinderte beantragen

von Peter20.01.2019 | 10:26
165 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich bin 62 und erfülle die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte.Außerdem bin ich 80% schwerbehindert und erfülle die Vorraussetzungen für eine Rente für schwerbehinderte Menschen. Kann ich nun für die Rente für langjährig Versicherte eine Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente leisten und dann später trotzdem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen? Wenn Ja,kann ich dann bei der Schwerbehindertenrente diese vorzeitig in Anspruch nehmen und mit Abschlägen in Rente gehen? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

bitte lassen Sie sich über die Höhe der erforderlichen Ausgleichszahlungen zu beiden gewünschten Rentenarten eine Berechnung erstellen. Danach lassen Sie sich bitte persönlich zu Ihrem Einzelfall in einer Service-Stelle der Rentenversicherung beraten, welche Variante bei Ihnen sinnvoll ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Hannesam 20.01.2019 | 11:23
Nein, ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht möglich.
KSCam 20.01.2019 | 13:32
Beide Fragen kann man mit ja beantworten, wobei Sie die rechnerischen Abschläge der AR für Schwerbehinderte mit der Ausgleichszahlung wohl ausgeglichen haben.
chiam 20.01.2019 | 19:36
Für sich genommen nicht falsch, bloß hat es nichts mit der Frage zu tun. ;-)
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