Hallo Manfred,
sofern Sie vor dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben, besteht bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren die Möglichkeit mit Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherung in Anspruch zu nehmen. Der Abschlag beträgt 10,8 %.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Altersrente mit Volllendung des 62. Lebensjahres nur in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis möglich. Sind Sie nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises besteht erst mit Vollendung des 63. Lebensjahre die Möglichkeit eine Altersrente zu beziehen. Hierbei beträgt der Abschlag 9,6 %.