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Rentenabschlag

von manfred23.04.2008 | 18:58
1446 Ansichten
6 Antworten

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beim vorzeitigem Rentenbeginn ( 63 J) Rentenabschlag 0,3 % je Monat. Abschlag lebenslang oder bis Eintritt Rentenalter (65 J)?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Manfred,

sofern Sie vor dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben, besteht bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren die Möglichkeit mit Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherung in Anspruch zu nehmen. Der Abschlag beträgt 10,8 %.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Altersrente mit Volllendung des 62. Lebensjahres nur in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis möglich. Sind Sie nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises besteht erst mit Vollendung des 63. Lebensjahre die Möglichkeit eine Altersrente zu beziehen. Hierbei beträgt der Abschlag 9,6 %.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Manfred,

ein vorzeitiger Rentenabschlag wird lebenslang beibehalten und nicht bei Eintritt des Rentenalters mit 65 Jahren wieder aufgestockt.

4 Antworten

Ypsilonam 23.04.2008 | 19:18
Lebenslang
Manfredam 23.04.2008 | 20:13
Ich bin im Juni 1954 geboren und beantrage nach Alterteilzeitvertrag ab 1.7.2016 als langjährig Versicherter mit 62 Jahren meine Rente. Wieviel Rentenabschlag wird mir berechnet? 10,8% oder 13,5%
***am 23.04.2008 | 21:48
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Andiam 23.04.2008 | 22:48
Das liegt noch soweit in der Zukunft,wer soll das beantworten ohne Glaskugel. Bis dahin gibts vielleicht Rente ab 75 oder garkeine mehr,wer weiß?
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