Hallo Dietrich Ortloff,
zur Beantwortung Ihrer Frage teilen Sie uns
bitte ergänzend Ihren Geburtsjahrgang mit.
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo Dietrich Ortloff,
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Hallo Dietrich Ortloff,
die neu geschaffene Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorgezogen in Anspruch nehmen. D.h. für Ihren Geburtsjahrgang 1954 ist der Bezug dieser Rente erst mit 63 Jahren und
4 Monaten möglich. Würden Sie stattdessen die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, hätten Sie lebenslang einen Abschlag von
9,6 % in Kauf zu nehmen.
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