Hallo Anfrager,
ganz allgemein lässt sich lediglich sagen, dass Abschläge die in einer Rente enthalten waren grundsätzlich auch im gleichen Umfang in einer Nachfolgerente erhalten bleiben.
Im übrigen kann ich KSC allerdings nur zustimmen. Für eine wirklich auf Ihren Fall zugeschnittene Antwort fehlen einfach die entsprechenden Angaben. Mein Rat daher: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe und lassen Sie sich individuell beraten. Dort kann man wesentlich konkreter auf die persönlichen Umstände Ihres Einzelfalls eingehen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.