Hallo Valletta,
Sie haben beantragt, die Rente nach jeder Weitergewährung neu zu berechnen. Hintergrund war eine BSG-Entscheidung mit dem Urteil, dass bei jeder Witergewährung ein neuer Leistungsfall eintritt. Damit hat jeweils eine Neuberechnung mit dem aktuellen Recht zu erfolgen.
Die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der bisherigen Rente waren, behalten den Zugangsfaktor. Kommen Entgeltpunkte aufgrund der Neuberechnung hinzu, erhalten diese den neuen Zugangsfaktor. Eine Rentenminderung kann grds. nicht eintreten, weil nach § 88 SGB VI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt sind.