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Experten-Antwort

Rentenabschlag

von Valletta27.02.2011 | 21:45
1773 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit 10 Jahren Erwerbsminderungsrente, die aller 3 Jahre verlängert wurde. Aufgrund eines Gerichtsurteiles bat ich den Rentenversicherungsträger darum, meine Rente neu zu berechnen. Das wurde auch getan, allerdings bekam ich jetzt einen neuen Bescheid und da steht, dass ich einen Abschlag von 36 Monate (10,8 %) hinnehmen müsste. Vorher waren es nur 6 Monate (1,8 %). Ist das i.O. oder habe ich einen Besitzstand? Mit freundlichen Grüßen Valletta

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2011 | 15:12

Hallo Valletta,

Sie haben beantragt, die Rente nach jeder Weitergewährung neu zu berechnen. Hintergrund war eine BSG-Entscheidung mit dem Urteil, dass bei jeder Witergewährung ein neuer Leistungsfall eintritt. Damit hat jeweils eine Neuberechnung mit dem aktuellen Recht zu erfolgen.

Die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der bisherigen Rente waren, behalten den Zugangsfaktor. Kommen Entgeltpunkte aufgrund der Neuberechnung hinzu, erhalten diese den neuen Zugangsfaktor. Eine Rentenminderung kann grds. nicht eintreten, weil nach § 88 SGB VI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt sind.

1 Antworten

-_-am 27.02.2011 | 22:15
:P Die einschlägigen BSG-Urteile bzw. das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen nicht zu einer Erhöhung der Abschläge, sondern bestätigen nur die bisherige Praxis der Deutschen Rentenversicherung. Insofern kann auch keine nachträgliche Rentenminderung eintreten. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-… Ich gehe davon aus, dass Ihr bisheriger Rentenbescheid bereits bindend geworden ist. Insofern kann eine Minderung der Rente durch einen höher Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme rückwirkend nicht "einfach so" erfolgen. Nehmen Sie Ihre Unterlagen mit zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder lassen Sie sich die Sache telefonisch von der Sachbearbeitung erläutern.
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