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Experten-Antwort

Rentenabschlag bei EM

von Unwissender04.02.2014 | 16:26
1182 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich muss vorraussichtlich eine EM-Rente beantragen. Auf der Renteninformation steht ein Betrag, der bei EM gezahlt wird. Ist es richtig, dass von diesem noch Abschläge abgezogen werden müssen. Wie errechnet sich dieser Abschlag. Kann ich ihn selbst ausrechnen? Vielen Dank für Ihre Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf den Beitrag von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Toniam 04.02.2014 | 16:28
Einfach 10,5 Prozent für Krankenkasse und Pflegeversicherung abziehen. Das wars schon.
W*lfgangam 04.02.2014 | 19:42
Hallo Unwissender, es ist richtig, dass eine EM-Rente bei Rentenbeginn vor dem 60. Lbj. einen Abschlag von 10,8 % hat. Dieser ist in dem Betrag auf der Renteninformation bereits abgezogen und muss nicht nochmal abgezogen werden. Abzuziehen sind auf jeden Fall die KV- und PV-Beiträge, 10,25 % bei Vorliegen der Elterneigenschaft (Sie haben irgendwann mal wenigstens 1 Kind gehabt), 10,50 % ohne Elterneigenschaft. Besteht keine Pflichtversicherung zur KV/PV (nur freiwillig oder privat versichert), gibt's von der DRV noch 7,3 % auf den EM-Betrag drauf, die KV/PV-Beiträge tragen Sie dann zusätzlich/allein. Gruß w.
Sternsucheram 05.02.2014 | 07:57
kurze Anmerkung: der Betrag gilt für die volle EM (max. Arbeitsleistung 3 Stunden täglich), bei teilweiser EM (über 3, aber unter 6 Stunden täglich) würde sich der Betrag halbieren
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