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Experten-Antwort

Rentenabschlagszahlung

von Tanja Fiedler04.02.2014 | 14:41
1948 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, habe eine bescheidene Frage: Man kann ja einen Rentenabschlag verhindern, indem man diesen Abschlag vor Rentenbezug in Form eines freiwilligen Beitrags komplett ausgleicht. Kann man auch einen höheren Betrag, der der Rentenminderung entspricht, zahlen? Würde dieser Überschuss die ursprünglich errechnete Rente erhöhen? Also angenommen man müsste 2,5096 EP ausgleichen, und man zahlt aber soviel Beitrag ein, dass dies 4,0000 EP entsprechen würde. Würde man 2,5096 EP oder 4,0000 EP auf das Rentenkonto gutgeschrieben bekommen? schönen Tag noch Tanja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja Fiedler,

nach § 187a SGB VI können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente durch eine Einzahlung ausgeglichen werden, wenn der Versicherte erklärt, dass er/sie diese vorzeitige Rente in Anspruch nehmen möchte.

Damit ist die Höhe der Einzahlung auf die Summe begrenzt, die als Rentenminderung zum gedachten Rentenbeginn existiert. Eine weitergehende Zahlungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

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5 Antworten

Nick L. Beckam 04.02.2014 | 14:49
Nein. § 187a Abs. 2 SGB VI schließt das aus.
Karliam 04.02.2014 | 17:51
Frage an die Experten: Besteht die Möglichkeit zur Zahlung zum Ausgleich des Rentenabschlages auch dann, wenn man bereits in vorgezogener Rente ist, jedoch das 65 LJ noch nicht vollendet hat ?
W*lfgangam 04.02.2014 | 20:23
Hallo Karli, Ja! "Beziehen Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen, können Sie Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung noch solange entrichten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen." Quelle als Klartext: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Unter gut 20 Jahren Rentenbezug dürfte sich das nicht rechnen - dann sind Sie wie alt? Gruß w.
W*lfgangam 04.02.2014 | 20:25
...falls (wieder mal) broken link: Google: beiträge zum ausgleich einer rentenminderung der erste Treffer. Gruß w.
Karliam 05.02.2014 | 09:13
Besten Dank an Wolfgang für die Info. ich bin 64 J d.h. man müsste gut 85 j werden damit es sich rechnet. Gruß Karli
Deutsche Rentenversicherung
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