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Rentenabzug

von rosenrot28.02.2008 | 19:06
1248 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werde Anfang Oktober 2008 60 Jahre. Mit wieviel Rentenabschlag muss ich rechnen, wenn ich ab 1. November 2011 Rente beziehen würde?Macht es viel Unterschied, wenn ich bereits im September 2011 in Rente gehe?Danke vorab.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sind können Sie bei einem Rentenbeginn 01.11.2011 mit 7,2 % Abschlag in die Altersrente gehen. Ein früherer Rentenbeginn bei einer Altersrente für langjährig Versicherte wäre für Sie nur möglich, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hätten. Dann würden sich die Abschläge pro Monat, den Sie früher gehen um 0,3 % erhöhen. Zum 01.09.2011 wäre somit ein Rentenabschlag von 7,8 % einzuplanen.

3 Antworten

no nameam 29.02.2008 | 06:13
Ich vermute, dass Sie die Inanspruchnahme einer Altersrente für Frauen abwägen? Da Sie Jahrgang 1948 sind, ist das grundsätzlich möglich. Unter Vorbehalt der sonstigen Voraussetzungen (10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr, 15 Jahre Wartezeit) ergäbe sich für Sie folgender Abschlag bei einem Rentenbeginn: 01.11.2008: 18 % 01.11.2011: 7,2 % 01.11.2013: 0% Sie sehen, es macht durchaus einen Unterschied! Jedoch wurde hier im Forum in letzter Zeit ausgerechnet, dass ein (beispielhafter) Rentenabschlag von 18 % erst ab einem Alter von ca. 88 Jahren unrentabel wird. Davor lohnt es sich wirklich, die frühere Altersrente zu wählen.
Brilleam 29.02.2008 | 07:50
Hallo no name! Gem.§ 237a SGB VI sind MEHR als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach Vollend. des 40.Lj. erforderlich - mindestens also: 121 Monate!
Schneeweißchenam 29.02.2008 | 08:11
Hallo Rosenrot, Ihre Frage ist nicht so pauschal zu beantworten. Sind Sie eine Frau oder ein Mann? Wie sieht Ihre Versicherungsbiografie allg. aus? Haben Sie die ggf. erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt? Sind Sie schwerbehindert? usw. und sofort... Sie sehen, nur das jeweilige Mindestalter zu erreichen bedeutet nicht automatisch auch einen Rentenanspruch zu haben! Empfehlung von mir, gehen Sie persönlich in eine Beratungsstelle der DRV und lassen sich dort helfen. Dort kann Ihnen auch eine Probeberechnung erstellt werden, die exakt auf Sie "zugeschnitten" ist! Dann sind alle Fragen beantwortet. MfG Schneeweißchen
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