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Rentenabzug

von Günter S.19.08.2008 | 09:11
1660 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin seit 1999 Schwerbehindert unbegrenzt und Geburtsjahr 1948.Seit 2001 bekam ich 2 X die Erwerbsminderungsrente auf Zeit zugesprochen. In der letzen zweiten Phase habe ich nun die Rente für Schwerbehinderte mit 60 Jahren beantragt. Ich war der Meinung, dass ich diese Rente nun ohne Abschlag 10,8 Prozent bekommen würde. Doch mir wurde nun diesellbe Rente im Betrag zugesprochen wie die vorige Erwerbsminderungsrente. War das nun richtig, oder sollte ich ohne Rentenabschlag in Rente gehen können.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.08.2008 | 12:34

Hallo Günter S.,

wenn Sie jetzt eine Altersrente bekommen in gleicher Höhe bekommen, sollten Sie bei Ihrem Rententräger eine Überprüfung der Berechnung vornehmen lassen. Eventuell ist Ihrem Rentenversicherungsträger nicht bekannt, das Sie seit 1999 schwerbehindert sind. Bitte klären Sie weitere Fragen unmittelbar mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

4 Antworten

Schadeam 19.08.2008 | 09:26
Sie sollten zunächst mal in Ihren alten EM Rentenbescheid schauen, ob Sie bei Ihrer EM Rente überhaupt Abschläge haben. Diese Abschläge wurden erst 2001 stufenweise eingeführt, möglicherweise haben Sie schon bisher keinen oder nur geringen Abschlag. Ich behaupte auf jeden Fall, dass Sie keine 10,8% Abschläge haben, wenn Sie die Rente schon seit 2001 bekommen. Weitere Erklärungen sollten Sie im persönlichen Beratungsgespräch suchen, möglicherweise ist zwar Ihr Abschlag weggefallen, wegen anderweitiger Spargesetze seit 2001 iszt die AR trotzdem nicht höher.
Günter S.am 19.08.2008 | 12:41
Vielen Dank Herr Schade, ihre Antwort war vollkommen richtig.
Rosannaam 19.08.2008 | 13:16
Also Ihre Antwort verstehe ich nicht so recht.... Weshalb sollte denn die Altersrente nach dem Bezug einer "alten" EU-Rente höher sein als diese Rente? Die EU-Rente hatte doch auch noch keinen Abschlag! Und da am 16.11.2000 bereits Erwerbsunfähigkeit vorlag, bestand sowieso schon allein aus diesem Grund der ungekürzte Anspruch auf die AR für schwerbehinderte Menschen. Wenn nach dem Leistungsfall der EU keinerlei Beitragszeiten mehr dazukamen, sind in der Regel sogar die EP besitzgeschützt und es ergab sich deshalb schon keine höhere Rente. MfG Rosanna.
Rosannaam 19.08.2008 | 13:22
Sorry, hatte die Frage von Günter S. nicht nochmal gelesen. :-(( Schwerbehinderung bestand seit 1999, EU-Rente wurde erst ab 2001 gezahlt. Im Endeffekt wurde aber bei der AR-Bewilligung wohl doch auf den Vertrauensschutz abgehoben.
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