Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Günter S.,
wenn Sie jetzt eine Altersrente bekommen in gleicher Höhe bekommen, sollten Sie bei Ihrem Rententräger eine Überprüfung der Berechnung vornehmen lassen. Eventuell ist Ihrem Rentenversicherungsträger nicht bekannt, das Sie seit 1999 schwerbehindert sind. Bitte klären Sie weitere Fragen unmittelbar mit Ihrem Rentenversicherungsträger.
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