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Rentenabzug

von Heinz22.06.2009 | 17:53
1602 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe bereits 2006 m. ATZ Vertrag unterschr.Somit kann ich als Schwb GdB 50% mit 60 in die Rente.Hatte ab1979 40%GdB wurde dann 1996 auf 50% GdB die dann um jeweils 5Jahre verlängert wurden. 2009 bekam ich die 50% GdB unbefristet. ? Rentenpunkte %werden mir abgezogen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

da Sie unter die Vertrauensschutzregelung fallen (vor 1.1.1955 geboren und vor 1.1.2007 ATZ-Vereinbarung), können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %.

3 Antworten

Heinzam 22.06.2009 | 18:19
Noch als Anhang zu meinem Beitrag bin 1954 geboren und arbeite seit 1968
Chrisam 22.06.2009 | 19:06
Mit 60 Jahren hätten Sie 10,8% Abschläge.
LSam 22.06.2009 | 22:54
Um Ihnen sagen zu können wieviel Punkte abgezogen werden, müssten Sie sagen, wieviel Sie bei Rentenbeginn haben, siehe dazu Angaben in einer Renteninformation. User Chris hat aber aus meiner Sicht zutreffend die Prozente genannt, die zur Anwendung kommen, wenn Sie die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Vollendung des 60. Lbj.) in Anspruch nehmen würden, die Erfüllung übriger rentenrechtlicher Regelungen vorausgesetzt. Von der Gesamtsumme der ermittelten Entgeltpunkte (EP)im Rentenbescheid, angenommen 45,0000 (EP), würde man 10,8% reduzieren = 4,8600 (EP), verbleiben dann noch 40,1400 (EP) aus denen dann die Bruttorente ermittelt wird.
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