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Experten-Antwort

Rentenakte

von Liane-Marie 5514.08.2023 | 12:39
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4 Antworten

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Hallo zusammen, meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt. Für die Begründung habe ich Akteneinsicht beantragt. Mir wurde Teile der Einheitsakte zugesandt, wenn noch etwas aus der Akte benötige, sollte ich mich melden. Mein Problem ist, wie soll ich wissen was noch fehlt? Ist es seitens der Rentenversicherung nicht möglich, die komplette Akte digital per Mail zu senden? Außerdem wurde mir ein kurzfristiges Abgabedatum für die Begründung gegeben, dass ich unter diesen Voraussetzungen nicht einhalten kann. Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen? Wenn ich per Mail schreibe, dauert die Antwort mehrere Wochen. Danke und viele Grüße Liane

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liane-Marie 55,

 

aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Akte digital zuzusenden. 

Sie können die Einsichtnahme der Akte vor Ort in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen, um den vollen Akteninhalt zu sichten und gleichzeitig die Verlängerung der Frist für die Widerspruchsbegründung beantragen.

 

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3 Antworten

DRVam 14.08.2023 | 13:08
Verlangen Sie vollständige Akteneinsicht, einen Anspruch auf die Zusendung von Kopien haben Sie allerdings nicht. Eine Einsicht vor Ort bei der DRV muss Ihnen ermöglicht werden. Die DRV kann Ihnen keine Frist für die Begründung setzen, diese sollte jedoch zeitnah geschehen. Eine Verzögerung Ihrerseits kann sich jedoch negativ auswirken. Lassen Sie sich ggf. von einem Sozialverband oder Anwalt beraten.
Abschlägeam 14.08.2023 | 13:09
Hallo Liane, nein, die komplette Akte wird in keinem Fall übermittelt und schon gar nicht per E-Mail. Die Frist, die Ihnen gesetzt wurde, können Sie allerdings verlängern, z.B. mit dem Grund, dass ein Beratungstermin bei einem Sozialverband (z.B. VdK oder SozVD) oder einem Fachanwalt innerhalb dieser Frist nicht möglich ist. Derartige Hilfe ist Ihnen übrigens unbedingt anzuraten, wenn Sie nicht selbst in der Lage sind, Ihren Widerspruch selbst zu begründen. Ihre Mitteilung zur Fristverlängerung (oder auch schon Ihre Begründung) können Sie auch online versenden: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Viel Erfolg und alles Gute!
Datenschutzam 14.08.2023 | 13:12
Die Akte kann aus Datenschutzgründen nicht einfach per Mail zugesandt werden, da die Gefahr, dass Unbefugte mitlesen, groß ist. Vergleichbar wie bei einer Postkarte. Wenn Sie die komplette Akte haben wollen, fragen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung an, welche digitalen Möglichkeiten es gibt. Und welche Teile Sie nicht bekommen haben. Falls z.B. die Kontenklärungsakte fehlt, ist das, wenn es um die medizinische Einschätzung geht, egal. Die ärztlichen Unterlagen sollten Sie dann aber vollständig haben. Und die Fristverlängerung können Sie einfach beantragen. Sorgen Sie nur dafür, dass einen Nachweis über den Zugang haben. Nur der ist maßgeblich, nicht der Reaktionszeitpunkt der DRV.
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