Hallo Liane-Marie 55,
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Akte digital zuzusenden.
Sie können die Einsichtnahme der Akte vor Ort in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen, um den vollen Akteninhalt zu sichten und gleichzeitig die Verlängerung der Frist für die Widerspruchsbegründung beantragen.