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Rentenanfang nach Arbeitslosig keit

von holli11.03.2009 | 11:08
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14 Antworten

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Bin 58 Jahre,habe 52,5 Jahre Beitäge bezahlt.Bekomme seit 15.01 09 kein Arbeitslosengeld 1 mehr.lebe jetzt von meinen Ersparnissen, bekomme ich 2014 Rente fuer langjährige Versicherte auch ich mich bei AG nicht mehr melde?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie bereits erfüllt. Auch ohne weitere Meldung bei der Agentur für Arbeit könnten Sie diese Rente ab 63 in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde bei der Altersrente für langjährig Versicherte 8,7 Prozent betragen (Geburtsjahr 1951). Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wäre der Abschlag jedoch "nur" 7,2 Prozent (Geburtsjahr 1951)!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei der Antwort wurde die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren unterstellt. Bei den 52,5 Jahren ist "holli" offensichtlich ein Tippfehler unterlaufen.

12 Antworten

Jürgenam 11.03.2009 | 11:28
Hallo Holli, augenscheinlich erfüllen Sie die Kriterien für den Zugang zur Altersrente. Sie sollten sich trotzdessen beim Jobcenter arbeitssuchend melden. OBWOHL Sie keine Leistungen beziehen. Sonst bekommen Sie bei der Beantragung der Altersrente definitiv Schwierigkeiten. Es gibt auch eine Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema. Gruß Jürgen
Fragereiam 11.03.2009 | 11:38
52,5 Jahre Beiträge bezahlt mit 58, wie geht das?
Ajaxam 11.03.2009 | 11:34
Holli, das geht ja gar nicht. Mit 58 Jahren 52,5 Beitragsjahre? Aber mal abgesehen davon, bekommt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur der, der auch "bei Rentenbeginn arbeitslos ist...". Sie sollten sich unbedingt weiterhin beim Arbeitsamt (ohne Leistungsbezug melden).
Elfiam 11.03.2009 | 11:34
Eine Frage, wie geht das,58 Jahre alt und 52,5 Jahre Beiträge gezahlt?
Keith Moonam 11.03.2009 | 11:35
Hallo "Holli", sind sie wirklich sicher, das sie tatsächlich schon über 52 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben? Dann wären Sie bei Eintritt in die Versicherung noch nicht einmal sechs Jahre alt gewesen... Davon ausgehend, das sie zumindest die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, könnten Sie 2014 (also mit 63 Jahren) die AR für langjährig Versicherte unabhängig von der weiteren Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Allerdings ist die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit einer dauerhaften Minderung von 8,7 % verbunden. Günstiger kommen Sie weg mit einer AR wegen Arbeitslosigkeit, hier würde der Abschlag mit 63 nur 7,2 % betragen. Allerdings wären hierfür die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erst noch zu erfüllen, und dies wäre bei dem von Ihnen genannten Sachverhalt nur möglich, wenn sie sich weiterhin - und möglichst nahtlos - arbeitssuchend melden.
Jürgenam 11.03.2009 | 11:38
Wie ich schon schrieb. Eine Weitermeldung beim Jobcenter macht also Sinn!!!!! Stellen Sie doch einfach mal einen Antrag auf Rentenauskunft (Probeberechnung). Am Besten bei einer Beratungsstelle der DRV. Gruß
Jürgenam 11.03.2009 | 11:43
Ich denke mal, dass sich Holli verschrieben hat und 42,5 Jahre meint.
Rekordam 11.03.2009 | 11:50
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!! Sie sind 58 Jahre alt, und haben schon 52 Jahre Beiträge gezahlt. Wahnsinn!! Also sie sind definitiv der erste hier, der solch ein Erwerbsleben aufweisen kann. Wenden Sie sich doch an die Presse. Ich glaube nicht, das es noch irgendwo jemanden gibt, der vom 5 Lebensjahr bis heute durchgearbeitet hat. Ich ziehe meinen hut vor Ihnen Holli
holliam 11.03.2009 | 12:28
Natürlich waren es nur 42,5 Jahre.
holliam 11.03.2009 | 12:30
Warum beim arbeitsamt melden, die möchten dass ich pro Woche 2 Bewerbungen schreibe,obwohl ich keine Bezüge mehr bekomme.
Keith Moonam 11.03.2009 | 12:50
Warum beim "Arbeitsamt" melden? Weil sie dann die Möglichkeit hätten, die Voraussetzungen für eine AR wg. Arbeitslosigkeit zu erfüllen. Der Abschlag dieser Rente ist mit 7,2 % um 1,5 % günstiger als bei der AR für langj. Versicherte.
Jürgenam 11.03.2009 | 13:15
Hallo Holli, wenn Sie die von Keith Moon benannten Abschläge vermeiden wollen, müssen Sie diese Dinge sonst beim Rentenversicherer nachholen. Will sagen, dass das doch wesentlich problematischer sein wird. ;-)
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