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Rentenanpassung

von napsik05.06.2008 | 14:27
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Warum wewrden die Renten ab 01.07.08 nicht um 1,1%, sondern effektiv nur um ca. 0,8% angepasst ? Hat das was mit erhöhten KV/PV und Zusatzbeiträgen zu tun ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden um 0,25 Prozent angehoben. Dadurch steigen die Beiträge auf 1,95 Prozent bzw. für kinderlose Versicherte auf 2,2 Prozent an.

10 Antworten

Schiko.,am 05.06.2008 | 16:16
In der tat, die bruttorenten werden um 1,10% erhöht, auch anders ausgedrückt, der rentenwert für 1 EP. derzeit bei 26,27 erhöht sich auf 26,56 ab 1.7.08. Da der AN. , auch der rentner, die differenz der beitragser- höhung um 0,25% bei der pflegeversicherung von 1,70% auf 1,95 alleine zu tragen hat. Denke ich dabei an "Adam Riese" und an die grundrechnungs- arten, komme ich bei 1,10 ./. 0.25 % auf eine höhere renten- gutschrift von 0,85% . Mit freundlichen Grüß
napsikam 06.06.2008 | 10:42
Sind schon Musterverfahren wegen der Erhöhung wie damals zur alleinigen Tragung des Pflegebeitrags anhängig ?
?am 06.06.2008 | 11:30
Gegen was wollen sie klagen? Gegen die Erhöhung der PV-Beiträge ? Klagen sie auch jedesmal, wenn die KV Ihre Beiträge erhöht ?
napsikam 06.06.2008 | 13:30
Sie scheinen nicht sonderlich informiert zusein. Gegen diverse KV/PV-Erhöungen laufen Verfahren beim BSG und beim BVerfG. Z.B. gegen den Sobderbeitrag nach § 241a SGB V.
Realistam 06.06.2008 | 13:41
Es steht Ihnen völlig frei, ein "Musterverfahren" einzuleiten. Viel Erfolg!
LSam 06.06.2008 | 16:51
Korrekterweise sollte man nicht zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf werfen. Die Rentenanpassung wird definitif im Umfang von 1,1% vorgenommen und nicht um 0,8 oder um 0,85%. In der gleichen Anpassungsmitteilung steht an ganz anderer Stelle, dass sich der Pflegebeitrag um 0,25% auf 1,9% erhöht, gegebenfalls, wenn keine Elterneigenschaft nachgewiesen ist, noch mit dem Zuschlag von 0,25% versehen, insgesamt dann 2,2% beträgt. Mache ich die Gegenrechnung bereits bei der Ausgangsbruttoermittlung, bekomme ich ein völlig schiefes Bild für die Nettoermittlung, müsste dann bei der Pflegeversicherung nur 1,7% berücksichtigen. Da frage ich mich aber, was das dann soll?
Schiko.am 06.06.2008 | 23:37
Dies ist doch wirklich brotlose kunst. Laufende erhöhung der lebenserwartung und die ver- teuerung von medikamenten zwingen den staat für höhere beitragsforderung. Der einspruch ist nicht mal das porto wert. Inzwischen längst überholt, wird noch immer empfohlen gegen die einführung des vollen beitrages zur kranken- versicherung, betreffend die betriebs -oder privatrente,geltend ab 1.1.04 zu klagen Dabei wir vollkommen außer acht gelassen, die versteuer- ung ist hierbei günstiger als bei der gesetzlichen rente. Diese handhabung ist längst gerichtsfest, notorische staatsgegner fordern im wieder zu protest auf. Vermutlich sind es oft post- mitarbeiter , die die portoein- nahmen fördern wollenn. M fG.
?-?am 07.06.2008 | 13:41
Schiko, so langsam glaube ich es nicht mehr, sondern bin mir sicher bei ihnen :-))
-?-am 07.06.2008 | 14:12
Na Du Spaßvogel, musstest Du mal wieder einen Kalauer loslassen? (Außer Dir lacht bloß niemand darüber!)
Schiko.am 07.06.2008 | 20:00
Nach volksschule sauerland von münte rechne ich nochmals nach: 0,85 % AN. anteil 0,85 % AG. anteil ----- 1,70% gesamtbeitrag plus 0,25 % komme ich auf euro 1,95 und kinderlos plus 0,25 2,20 %. Meine also immer noch, 1,70 plus 0,25 ergeben 1,95 %. Vermutlich bei mengenlehre nur 1,90%. Habe auch das obst in äpfel und birne aufgeteilt. MfG.
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