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Zur Experten-Antwort springenHallo Quasi-Altersrentner,
wenn der anzurechnende Hinzuverdienst den Rentenbetrag übersteigt, entfällt Ihr Anspruch auf Altersrente vollständig. Sie müssen dann zu gegebener Zeit die Altersrente neu beantragen.
Beantragen Sie als (erneuten) Rentenbeginn den 01.07., ist als Hinzuverdienst in diesem Jahr nur (noch) das Einkommen vom 01.07. bis 31.12. zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
@abschläge, Machen Sie sich nichts draus! Ihr auch sinnvolleres Ergebnis beruht auch auf einem Bescheid mit einer bewilligten Rente für OKT-DEZ 2021 und deren Wegfall ab JAN 2022, wenn man diese Hinweise liest: „Für das Kalenderjahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Corona-Pandemie 46.060 EUR.“ Rückschluss daraus: Die für das Kalenderjahr 2022 angegebene Hinzuverdienstgrenze gilt für Teilzeiträume in diesem Kalenderjahr nur anteilig. „Ja, zum 01.07. jedes Jahres werden wir Ihren Hinzuverdienst für das zurückliegende Kalenderjahr überprüfen.“ Rückschluss daraus: In jedem Fall wird zum 1. Juli des Folgejahres (also 2023) eine Überprüfung vorgenommen. „Dann werden wir Ihre Rente rückwirkend neu berechnen. Daraus kann sich eine Nachzahlung für Sie ergeben, zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.“ Rückschluss daraus: Bei Abweichungen wird eine Nachzahlung oder Rückzahlung festgestellt. Das Gegenteil ist aber der Fall: Die „kalenderjährliche“ Hinzuverdienstgrenze gilt mit demselben Betrag auch für kürzere Zeiträume des Zusammentreffens von Rentenanspruch und Hinzuverdienst. Bei einem Wegfall der Rente wird eine Überprüfung zum 1. Juli des Folgejahres nicht vorgenommen und mithin eine Nach- oder Rückzahlung nicht ermittelt. Und HINZUverdienst heißt eben: NEBEN dem Rentenanspruch noch zusätzlich verdienen. Da wäre bei einem Wegfall der Rente folgender Zusatz im Bescheid sicherlich besser: "Wenn Sie ab einem neu zu bestimmenden Rentenbeginn im Jahr 2022 nicht die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € überschreiten, kann eine Vollrente – bei Überschreiten gegebenenfalls eine Teilrente - geleistet werden." Glück für Paul, dass er sogar 7350 € monatlich hinzuverdient hat, und nicht nur 7300 €. So konnte die Rente jedenfalls wegfallen und er kann – wenn der der Expertenempfehlung folgt - mit dem neuen Rentenantrag Juli 2022 monatlich 1475 = 8850 € bis zum Jahresende kassieren. Hätte er 50 € weniger, also nur 7300 € verdient, wäre die Rente für JAN-JUN noch in Höhe von gut 15 € und ab JUL in Höhe von gut 90 € gezahlt worden. Für 2022 also insgesamt nur rd. 630 €. Fazit: 600 € mehr Verdienst in 2022 = 8220 € mehr an Rente. Dank dem „klugen“ Gesetzgeber, der solche im Ergebnis völlig unverständlichen Regelungen geschaffen hat. Und wenn alle Gutverdiener das wüßten, könnte es noch erheblich mehr solcher Fälle geben.@abschläge Da lagen Sie wohl mit Ihrer Antwort voll daneben, wenn man die Expertenantwort liest!Tscha, das sieht ganz so aus.... kommt ja aber auch nicht so oft vor, dass der Hinzuverdienst sooo hoch, dass dadurch die Rente komplett entfällt. Wie gut aber, dass der 'Experte' es dann auch für diesen Fall richtig wusste :-)
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