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Experten-Antwort

Rentenanpassung und EMR

von Gerald von Riva23.03.2022 | 07:52
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Guten Morgen, die Rente wird zum 01.07.2022 moderat erhöht. Ich lese auch das eventuell irgendwie für die EMR etwas positives getan wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beinhaltet, wird in Kürze auf den Weg gebracht werden. Welche Verbesserungen sind damit gemeint? Demnächst wechsle ich von der EMR in die altersrente für schwerbehinderte. Werde ich trotzdem von den Verbesserungen profitieren auch wenn ich schon die Rentenart gewechselt habe? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerald von Riva,

es wurden Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten angekündigt. Das Gesetzgebungsverfahren ist abzuwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Vivoam 23.03.2022 | 08:00
Guten Morgen, die Rente wird zum 01.07.2022 moderat erhöht. Ich lese auch das eventuell irgendwie für die EMR etwas positives getan wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beinhaltet, wird in Kürze auf den Weg gebracht werden. Welche Verbesserungen sind damit gemeint? Demnächst wechsle ich von der EMR in die altersrente für schwerbehinderte. Werde ich trotzdem von den Verbesserungen profitieren auch wenn ich schon die Rentenart gewechselt habe? Danke. Mfg
Wo findet man denn diesen Gesetzentwurf?
Noch gar nicht. Es ist bisher nur in der Presseerklärung (22.03.22) des bmas angekündigt, dass er „in Kürze auf den Weg gebracht wird.
Siehe hieram 23.03.2022 | 07:55
Wo findet man denn diesen Gesetzentwurf?
Insideram 23.03.2022 | 08:39
Der wird gerade in der Hausdruckerei des BMAS in Bonn-Lengsdorf gedruckt. Sobald er fertig ist, erhalten alle Betroffenen ein Exemplar. Auch der Witwer der Frau, die weit vor dem 55. Lebensjahr verstorben ist. Dieser Witwerrente enthält noch keine verlängerte Zurechnungszeit, war aber (noch) abschlagsfrei und mit 8 Jahren bewertete Schul- und Hochschulzeit berechnet. Es wird an alle gedacht.
Annaam 23.03.2022 | 11:39
Ausschnitt Pressemitteilung BAMS Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinsetzung des Nachholfaktors ist hierbei berücksichtigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beinhaltet, wird in Kürze auf den Weg gebracht werden. Gruss Anna
Mutmaßungam 23.03.2022 | 12:16
Zitat von Insider anzeigenausblenden
Vermutlich muss sich der Witwerrentner nach dem Studium des Gesetzentwurfs selbst melden, ob er die 60%-ige Witwerrente ohne verlängerte Zurechnungszeit und ohne Abschläge aber mit bewerteter Schulzeit oder die 55-%-igen Witwerrente mit verlängerter Zurechnungszeit und mit Abschlägen aber ohne bewertete Schulzeit beziehen möchte.
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