Der individuelle „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfrei betrag“ erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Renten bezugsjahres ermittelt.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2018 in Rente gehen, ergibt sich für Sie ein fester „Rentenfreibetrag“ von 24 Prozent der Jahresbruttorente 2019, weil von 100 Prozent der steuerpflichtige Teil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2018 in Höhe von 76 Prozent abgezogen wird.