Hallo User Hurth,
die Bruttojahresrente des laufenden Jahres ist mit der Bruttojahresrente des Jahres nach dem Jahr den Rentenbeginns gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung ist der RAB.
Bevor Sie Einspruch bei Ihrem Finanzamt einlegen, überprüfen Sie den RAB für die Jahre 2017 und 2018 mit der Bruttojahresrente für das Jahr nach dem Jahr Ihres [Rentenbeginns:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html. Wenn Sie dann nicht auf die gleichen Zahlen kommen, können Sie noch Einspruch einlegen.
Oder Sie legen fristwahrend Einspruch ein und rechnen dann nach. Sie kann dann Ihren Einspruch noch zurücknehmen.