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Experten-Antwort

Rentenanrag gestellt Firma löst sich jetzt auf

von Sina1605.03.2024 | 08:56
258 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Januar 2024 einen Rentenantrag auf vorgezogene Altersrente ( mit Abschlägen)gestellt und beim Arbeitgeber wegen Rente gekündigt. Nach 6 Wochen wurde bekanntgegeben, das der Betrieb dauerhaft schließt und allen wurden im Februar gekündigt und je nach Betriebszugehörigkeit ist man weg. Könnte ich den Rentenantrag event. zurückziehen und mich auch arbeitlos melden? Wahrscheinlich wäre ich dann aber eine Sperre, da ich wegen Rente ja schon selber gekündigt hatte. Oder ist das Ganze komplett unsinnig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sina16,

 

Sie können den Rentenantrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides zurücknehmen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Renteram 05.03.2024 | 09:05
Ich sehe das so, auch wenn es aufgrund der Infos vage ist: Die Kündigung ist gültig, das ist jetzt Pech. Je nach Betriebszugehörigkeit muss das Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden. Danach arbeitslos melden. Sperre ist schwer zu beurteilen - hängt auch ein wenig von der Begründung beim ALG Antrag ab. Mglw. wird der Arbeitgeber zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ich würde mit einer Sperre rechnen, da die Kündigung rechtswirksam ist. Arbeitsamt zahlt die RV Beträge ( auf Basis 80% ) an die DRV ( entweder sofort oder nach der Sperre ). Eigentlich hat sich nicht so viel geändert bis auf die etwas geringeren RV Beiträge.
Feliam 05.03.2024 | 09:49
Sie wollten doch ohnehin aufhören zu arbeiten, wo ist jetzt das Problem? Wenn Sie noch Arbeitslosengeld beziehen wollen, nehmen Sie einfach den Rentenantrag zurück. Mit einer Sperrzeit hätte Sie auch bei einer eigenen Kündigung ohne Betriebsschließung rechnen müssen.
ThomasRam 05.03.2024 | 10:18
Wenn Sie ALG I wollen: Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Kontakt, um den Antrag zurückzuziehen, bzw. zu ändern. Melden Sie sich sofort arbeitssuchend und später direkt nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitslos. Von der Arbeitsagentur werden Sie wohl eine 12-wöchige Sperre und eine Verkürzung der Anspruchsdauer bekommen (insgesamt max. 18 statt 24 Monate ALG I Bezug). Dies könnten Sie in Prinzip umgehen, wenn Sie ALG I erst nach 12 Monaten beantragen ("Dispositionsjahr") ... Erkundigen Sie sich bei der Arbeitsagentur, unter welchen Bedingungen (in Ihrem Fall) keine Sperre verhängt wird. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich aktiv bewerben und ggf. an Maßnahmen der AA teilnehmen. Während ALG I Bezug übernimmt die AA die KV/PV- und teilweise die RV-Beiträge ('Aufstockung' nicht möglich). Sie hätten späteren Renteneintritt und damit noch Beiträge bis dahin und geringere Abschläge. Bei Rentenbezug ruht der ALG I Anspruch. Letztendlich ändert sich durch die Betriebsschließung für Sie nichts. Die ALG I Variante hätten Sie so oder so wahrnehmen können.
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