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Rentenanspruch

von Tim16.04.2010 | 07:58
1543 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hat eine Person die ausschließlich Wartezeitmonate aufrund geringfügiger Beschäftigung erhält die "Versicherteneigenschaft" (die ja Grundvoraussetzung für einen Rentenanspruch ist)? Oder müsste hier ggf. 1 freiwilliger Beitrag gezahlt werden um die "Versicherteneigenschaft" zu erwerben? Über eine Antwort MIT Angabe der Rechtsgrundlage würde ich mich freuen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tim,

leider gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung/Vorschrift, wann eine Person die "Versicherteneigenschaft" besitzt und wann nicht - weder für versicherungspflichtige noch für versicherungsfreie oder sonstige Personen.

Allgemein geht man davon aus, dass derjenige Versicherter ist, der in einer konkreten Beziehung zum Rentenversicherungsträger steht, in dem durch ihn selbst oder für Ihn von Dritten wenigstens ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Da es sich bei den Pauschalbeiträgen ebenso wie bei "normalen Beiträgen" um persönlich und zeitlich zuordenbare Beiträge handelt, gehe ich davon aus, dass auch hier (trotz nur sehr eingeschränkter rentenrechtlichen Wirkung) eine Versicherteneigenschaft begründet wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Tim,

leider nein. Nach meinem Kenntnisstand gibt es zu konkret dieser Problematik (noch) keine Besprechungsergebnisse o. ä . (sonst hätte ich geschrieben "Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger..." ;-)).

11 Antworten

Tschackaam 16.04.2010 | 08:40
Hi Tim, grundsätzlich ja! Vorschrift: § 76 b SGB VI MfG Tschacka p.s. allerdings benötigt der Minijobber schon'ne Menge Monate um auf 5 Jahre zu kommen :-)))
Timam 16.04.2010 | 11:00
Hi Tschacka. Danke für die Antwort. Im § 76b SGB VI find ich allerdings nirgends einen Hinweis darauf, dass durch die Zuschlagsentgeltpunkte die "Versicherteneigenschaft" erwirbt!? Vielmehr ist dieser Personenkreis doch versicherungsfrei!? Es muss doch dann irgendeine Vorschrift geben, die diesen Personekreis (zumindest für einen Rentenanspruch, da Anspruchsvoraussetzung) einem "Versicherten" gleichstellt???
Timam 16.04.2010 | 11:54
Hallo Experte, danke für die Antwort. Gibt es zu dieser Problematik Gremienbeschlüsse/Beratungsergebnisse bzw. eine gemeinsame Rechtsauslegung der RV-Träger?
Tschackaam 16.04.2010 | 11:45
Hi Tim, der @Experte hat es ja schon sehr schön und ausführlich erklärt. Was anderes hab auch ich nicht gefunden. Vielleicht spricht man daher in der Beratung nur noch von Kundschaft/Kunden :-)) Nice Weekend Tschacka
Schadeam 16.04.2010 | 13:33
Wo ist eigentlich das Problem? Wenn jemand ausschließlich mit diesen Minijobmonaten auf 60 Monate kommt, hat der einen Anspruch auf Regelaltersrente. Das war bislang eigentlich sonnenklar, ohne dass es der Besprechung und Protokollierung in einer Geschäftsführersitzung bedarf;-)
Troublemakeram 16.04.2010 | 13:37
§ 1 Personen mit einem Hochschulstudium schaffen immer und überall Probleme, die in der realen Welt gar nicht existieren. vgl. die liebe Gudrun § 2 Diskussionen stehen an erster Stelle. Besonders unsinnige und sinnfreie Diskussionen sind sehr sehr wichtig. Diskutieren der Diskussion willen. Kopfschütteln reicht da nicht mehr.
Timam 16.04.2010 | 18:24
Mir ist das leider nicht sonnenklar. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… -> Wie passt der drittletzte Satz zu der hier vertretenen Auffassung?
Stefanam 16.04.2010 | 18:49
Bei der von Ihnen zitierten Arbeitsweisung geht es um die Frage ob jemand der der Rentenversicherung Beiträge schuldet auch als Versicherter zählt (ist nicht der Fall, erst wenn die Beiträge gezahlt werden). Dies ist eine ganz andere Sache. Ich denke ganz deutlich steht es in http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… oder http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… bzw. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… vielleicht kann ihnen ein Experte noch weitere Informationen geben
Schadeam 16.04.2010 | 18:48
Was auch immer dieser zitierte Satz bedeuten mag....in der Praxis stellte sich dieses Problem in der von Ihnen angesprochenen Konstellation noch nie. Ich habe allerdings bislang in meiner Karriere noch keinen Versicherungsverlauf gesehen, der ausschließlich mit Minijobjahren die 60 Monate voll hat - das ist zeitlich gesehen ja auch noch gar nicht möglich, denn die Minijobs sind ja erst seit 4/99 so zu bewerten und mit 11 Jahren Pauschalzeit kann es diese Fälle noch gar nicht geben;-))) So gesehen ist es wirklich müßig deswegen ein "Fass aufzumachen" - warten Sie es doch getrost ab!
Timam 16.04.2010 | 19:04
"Die Versicherteneigenschaft wird auch durch die Zahlung von Pauschalbeiträgen für eine seit dem 01.04.1999 ausgeübte geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung begründet (ISRV:NI:RBRTO 2/2005 4)." -> Genau das hab ich gesucht. Vielen Dank! Bin nun eines Besseren belehrt. ;)
Heikeam 16.04.2010 | 19:58
Hallo @Tim, Sie sind also Mitarbeiter eines Rentenversicherungsträgers. Haben Sie im eigenen Hause nicht die Möglichkeit Ihre Frage zu klären und hier im Forum Hilfe zu suchen? Heike
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