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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von TaWil06.11.2010 | 19:27
1472 Ansichten
2 Antworten
Hallo, meine Frage ist, ab wieviel eingezahlten Jahren man überhaupt einen Rentenanspruch erhält. Ganz konkret geht es mir darum, dass ich bisher 14 Jahre (1997-2010) eingezahlt habe und mich nun ab 1.1.11 selbstständig machen werde. Ist es sinnvoll noch eine gewisse Zeit freiwillige Beiträge zu zahlen, damit ein kleiner Rentenanspruch bestehen bleibt? Ich bin Jahrgang 1971, weiblich. Wäre toll, wenn mir das jemand beantworten könnte. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2010 | 07:47

Hallo TaWil,

dem Beitrag von W*olfgang können wir uns nur anschließen, in Ihrem Fall ist es am sinnvollsten eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.

Da Sie selbständig sind, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit versicherungspflichtig werden und somit Pflichtbeiträge zu zahlen hätten.

Die Frage, ob eine freiwillige Beitragzahlung bei Ihnen sinnvoll ist, kann nur anhand Ihres kompletten Versicherungsverlaufes beantwortet werden.

1 Antworten

W*lfgangam 06.11.2010 | 21:06
Hallo TaWil, bereits mit 5 Jahren haben Sie einen Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente, die bei Ihnen mit 67 beginnen würde. Mit 35 Jahren können Sie schon mit 63 in Altersrente gehen, wenn Sie 35 Jahre haben. Die fehlenden Jahre können Sie auch mit freiwilligen Beiträgen noch voll machen ...aber, ob sich das rechnet ? Freiwillige Beiträge können Sinn machen, allein auf die "Rendite" reduziert wären sie grundsätzlich unsinnig. Was haben Sie eigentlich in der Zeit vor 1997 gemacht ? Evtl. zählen hier auch noch (Ausbildungs-)Zeiten mit zur Rente zu den 35 Jahren. Vielleicht sind Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit sogar weiterhin pflichtversichert in der Rentenversicherung oder nutzen die Möglichkeit der Pflichtversicherung auf Antrag ...und und und. Sie sollten sich baldmöglichst in einer Beratungsstelle informieren, was mit Ihrer Rente wird, welche Ansprüche Sie haben, welche Sie demnächst verlieren (Erwerbsminderungsrente - der Anspruch fällt 2013 weg). Die gesetzliche (dann freiwillige) Krankenversicherung bleibt doch wohl weiterhin bestehen ?! Gruß w.
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