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Rentenanspruch

von MArio05.05.2007 | 11:15
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12 Antworten

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Hallo, ich war etwa 2.5 Jahre in der Schweiz arbeiten und nach der verlassen der Schweiz, haben ich mir die AHV-Beiträge auszahlen lassen. Da ich Krank geworden bin und somit noch Arbeitsunfähig bin muss ich eine Rente beantragen. Daher meine Frage. Wird die Schweizzeit in mein Rente mit berücksichtig, obwohl ich sie mir ausgezahlt lassen habe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen beim Antrag auf Rente angeben, dass Sie in der Schweiz gearbeitet haben. Der RV-Träger prüft mit den schweiz. Institutionen in wieweit diese Zeiten zählen oder nicht.

11 Antworten

Schiko.am 05.05.2007 | 12:02
Aber sicher nicht.
KSCam 05.05.2007 | 12:00
zunächst ist wohl zu klären, was Sie sich in der Schweiz auszahlen ließen. War es wirklich die AHV (also die staatliche Rente), dann spielen diese Zeiten keine Rolle mehr- es war ja Ihre Entscheidung sich die Beiträge auszahlen zu lassen. (ohne Beitrag kein Geld!) Ist die Pesionskasse, also die Betriebsrente ausgezahlt worden, so bestehen noch AHV Ansprüche. Da ich aber davon ausgehe, dass die AHV im Normalfall nicht erstattet wird, gehe ich davon aus, dass die Pensionskasse ausgezahlt wurde. In diesem Fall müssten die Schweizer Kassen prüfen, ob Sie möglicherweise eine Invalidenrente beanspruchen können. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in D die EM Rente beantragen, werden Sie im Antrag nach ausländischen Beiträgen gefragt. Bejahen Sie diese Frage, wird von den deutschen Stellen das CH Invalidenverfahren eingeleitet.
?-?am 05.05.2007 | 14:09
das wäre ja ein Hammer, wozu sollte man dann überhaupt noch Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen, wenn man auch so eine Rente eralten würde. Manche Leute haben schon seltsame Vorstellungen
Schiko.am 05.05.2007 | 15:56
Kann ihre argumentation nur unterstreichen. In der tat"Manche men- schen haben seltsame vor stellungen" Es ist eben nicht seltsam, nur weil eine zeitlang ge- zahlte beiträge in der rentenkasse waren, diese aber wieder ausbezahlt wurden, kann keine rente entstehen. MfG.
skatam 05.05.2007 | 18:27
ahv.auszahlung ist in der schweiz für deutsche sicher nicht möglich!! rentenzeiten bis 12 monate kann man beim deutschen rv-träger gutschreiben lassen da man in ch erst ab 12 monate ansruch auf AHV hat... bestimmt haben sie sich die zweite säule ausbezahlen lassen, da sie entweder die ch verlassen haben oder sich selbständig machten.. greifen sie bitte unseren grantligen BAYER, HR. von und zu SCHIKO nicht an, denn er hat hier im forum NARRENFREIHEIT. er ist ein feind der kleinen BEAMTEN und alle die mehrere frauen beglücken, wie Herrn SEEHOFER.. es grüßen sie skat
Marioam 05.05.2007 | 17:45
@ Schiko solche Anworten braucht man nicht schreiben. Null informativ.
Amadéam 06.05.2007 | 16:52
Ihre Ansprüche bei der AHV/IV (1. Säule!) müssten noch bestehen, da ein Anspruch auf Rückvergütung der AHV-Beiträge nicht gegeben ist bzw. war, da mit D ein Sozialversicherungsabkommen besteht, was eine Beitragserstattung ausschließt. Lesen Sie diesbezüglich nach im Punkt 2 des folgenden Merkblatts http://www.sozialversicherungen.admin.ch/storage/documents/820/8… oder in folgendem Forum: http://www.hallo-schweiz.de/forum/viewtopic.php?p=75695&sid=… Haben Sie noch Ihren AHV-Versicherungsausweis? Unter nachfolgendem link können Sie einen Ersatzausweis und einen individuellen Kontoauszug per Internet anfordern: http://www.caisse-suisse.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=1943&acti… aus www.ahv.ch Verfügen Sie über Nachweise, dass Sie in der Schweiz beschäftigt waren? Übrigens, wenn Sie bei einer Rentenantragstellung in D angeben, dass Sie in CH beschäftigt waren, wird auch bei der AHV ein Rentenverfahren ausgelöst (siehe Beitrag KSC):
Amadéam 06.05.2007 | 16:57
...darf Ihnen nur die Schweizer Rentenversicherung erteilen (AHV/ IV) www.ahv.ch
skatam 06.05.2007 | 18:07
konnte man aus meinem gelöschten Beitrag entnehmen. Der Idiot hat wieder gelöscht obwohl er den Inhalt nicht verstand. Du ARSCHLOCH.. schönen Sonntag skat
skatam 07.05.2007 | 12:37
wurde von skat ausführlich gepostet aber der IDIOT, der den INHALT nicht verstand, weil er BLÖD ist, löschte diesen Bericht skat schnell lesen, bis der geistig amputierte zur tat schreitet... schönen wochenanfang skat
skatam 07.05.2007 | 18:28
wurde mehrmals hier gepostet. ein übereifriger lehrling hat es versehentlich gelöscht. er wollte SCHIKO löschen..... verziehen! skat
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