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Rentenanspruch

von Harald_5215.06.2007 | 09:10
1543 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Forum, Folgender Fall: Wenn ich 67 bin, werde ich meine zustehende Rente beziehen. Wird meine Frau (vorausgesetzt wir bleiben bis dahin verheiratet) wenn sie 67 ist zusätzlich "ihre Rente" bekommen oder müssen wir nur mit meiner Rente klarkommen? Laut Rentensoftware "RPZ" hat sie durch Kindererziehung und sonstige Tätigkeiten nämlich einen Rentenanspruch von 187 Euro. MfG Harald

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harald_52,

dem Beitrag von Schade ist nichts hinzuzufügen. Er hat vollkommen recht. Also: Geniesen Sie zusammen mit Ihrer Frau beide Renten im wohlverdiensten Ruhestand.

2 Antworten

Schadeam 15.06.2007 | 09:21
nach gegenwärtigem Rechtsstand bezieht jeder Ehegatte im Alter seine eigene Altersrente, die sich aus den eigenen Beiträgen errechnet. Wie hoch die Rente des Ehepartners ist, interessiert da nicht. Eine Einkommensanrechnung gäbe es im Todesfall bei der Witwen- oder Witwerrente. Aber das ist ja eine ganz andere Thematik. Also kein Grund zur Sorge.
kritikasteram 15.06.2007 | 11:02
Die Rentensoftware vom RPZ liefert keine verläßlichen Aussagen zur künftigen Rentenhöhe, sie arbeitet mit zu vielen Vorbehalten was sie nicht zu leisten vermag, was mann wohl auch für 10€ Kostenaufwand nicht erwarten kann.
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