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Experten-Antwort

Rentenanspruch bei Auswanderung

von Akin19.01.2017 | 09:20
1658 Ansichten
3 Antworten

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ich bin deutsche Staatsbürgen und werde dieses Jahr auswandern. Da ich mich in Deutschland abmelden werde ist meine Frage, verliere ich meinen Anspruch auf Rente bzw. muss ich eine Anmeldung in Deutschland haben um Rente zu beziehen?. Ich beziehe noch keine Rente. Ich zahle aber schon 17 Jahre ein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Akin,

wir schließen uns der Antwort von Rentensputnik an.

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2 Antworten

Rentensputnikam 19.01.2017 | 10:09
Die erworbenen Rentenansprüche in Deutschland bleiben Ihnen erhalten, sofern keine besonderen Zeiten, z.B. nach dem Deutsch-Polnischen Abkommen zurückgelegt wurden. Sie können sich diese später bei Erreichen Ihres individuellen Rentenalters auch auf ein Konto Ihres Wohnsitzlandes zahlen lassen. Den Rentenantrag sollten Sie dann in Ihrem Wohnsitzland stellen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem Rententräger Ihren Verzug und die genaue neue Adresse im Ausland mit, damit man Ihnen auch in der Zukunft Renteninformationen, - auskünfte u.ä. zusenden kann. MfG
W*lfgangam 19.01.2017 | 20:39
Hallo Akin, als vielleicht eingebürgerter Deutscher mit evtl. anerkannten FRG-Zeiten sieht das für diese Zeiten schon mal schlecht aus, wenn Sie die EU verlassen. Besser ist es, sich vorher kurz schriftlich bei der DRV zu erkundigen, um alle Eventualitäten – entsprechend Ihrem bisherigen Versicherungsleben - auszuschließen und/oder etwaige 'Verluste' nach aktueller Rechtslage zu erfahren. Gruß w.
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