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Rentenanspruch bei langem Auslandsaufenthalt

von Sema18.04.2007 | 14:31
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich lebe seit 14 Jahren im Ausland (zuerst England, dann Frankreich), wo ich mehrere Arbeitsstellen gehabt habe und zeitweise auch arbeitslos gewesen bin. Bevor ich ins Ausland gegangen bin, habe ich in Deutschland studiert und mehrere Jobs gehabt, zuerst während des Studiums, dann danach. Ich würde gerne im Hinblick auf meine spätere Rente sozusagen etwas Ordnung in meine Akte bringen, ich weiß nur leider überhaupt nicht, wie und wo ich das anstellen soll. Bekomme ich später von jedem der drei Länder jeweils eine Rente ausbezahlt, oder werden meine Ansprüche von irgendeiner Stelle in Deutschland "gesammelt"? Wenn das der Fall ist, weist mein Rentenkonto erhebliche Lücken auf, an wen muss ich mich wenden, um sie zu schließen? Gibt es in Deutschland einen einzigen Organismus, der sich um alle Renten kümmert, oder gibt es mehrere je nach Berufsgruppe? Vielen Dank im voraus

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die von Ihnen in Deutschland, England und Frankreich gezahlten Beiträge verbleiben grundsätzlich bei dem jeweiligen Versicherungsträger in diesen Staaten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente, ist in der Regel eine Mindestversicherungszeit. Diese ist in jedem Staat unterschiedlich lang und kann innerhalb der Staaten auch von Rentenart zu Rentenart variieren. Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass für einen Altersrentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung bereits fünf Jahre (also 60 Monate) Versicherungszeiten ausreichen. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen berücksichtigen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten. Gegebenenfalls erhalten Sie dann von allen drei Mitgliedstaaten eine Rente. Sie müssen lediglich bei der Antragstellung angeben, in welchen Mitgliedstaaten Sie gearbeitet haben. Sollten Sie in Frankreich wohnhaft bleiben, können Sie den Antrag beim französischen Versicherungsträger stellen. Dieser leitet ihn dann auch nach England und Deutschland weiter.

Bei Fragen zu diesem Verfahren und zur Feststellung Ihrer Versicherungszeiten in allen Staaten, können Sie sich ebenfalls direkt an den französischen Träger wenden.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich gerne mit Fragen direkt an die für Frankreich zuständige Stelle wenden. Dies ist die

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstr. 4-6

67346 Speyer

Telefon 06232 17-0

Telefax 06323 17-2589

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die von Ihnen in Deutschland, England und Frankreich gezahlten Beiträge verbleiben grundsätzlich bei dem jeweiligen Versicherungsträger in diesen Staaten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente, ist in der Regel eine Mindestversicherungszeit. Diese ist in jedem Staat unterschiedlich lang und kann innerhalb der Staaten auch von Rentenart zu Rentenart variieren. Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass für einen Altersrentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung bereits fünf Jahre (also 60 Monate) Versicherungszeiten ausreichen. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen berücksichtigen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten. Gegebenenfalls erhalten Sie dann von allen drei Mitgliedstaaten eine Rente. Sie müssen lediglich bei der Antragstellung angeben, in welchen Mitgliedstaaten Sie gearbeitet haben. Sollten Sie in Frankreich wohnhaft bleiben, können Sie den Antrag beim französischen Versicherungsträger stellen. Dieser leitet ihn dann auch nach England und Deutschland weiter.

Bei Fragen zu diesem Verfahren und zur Feststellung Ihrer Versicherungszeiten in allen Staaten, können Sie sich ebenfalls direkt an den französischen Träger wenden.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich gerne mit Fragen direkt an die für Frankreich zuständige Stelle wenden. Dies ist die

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstr. 4-6

67346 Speyer

1 Antworten

Nixam 18.04.2007 | 14:54
Sie erhalten zu gegebener Zeit jede Rente einzeln von jedem Land, in dem Sie gearbeitet haben. Lediglich müssen Sie den deutschen RV-Träger über Ihre Auslandsaufenthalte durch entsprechende Nachweise über Ihre ausländischen Beschäftigungszeiten informieren, damit diese Zeiten in Ihrem Rentenkonto als Auslandsaufenthaltszeiten eingetragen werden. Diese Jahre gelten dann als Versicherungsjahre und sind auf die 35 Versicherungsjahre, die Sie für einen Altersrentenanspruch benötigen, angerechnet. Eine zentrale Rentenbetragssammelstelle, die dann die gesamte Rente zahlt, gibt es nicht. Jede Rente wird nach den entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes gezahlt. Sie erhalten also 3 Renten von 3 verschiedenen Ländern.
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