Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Jule2018,
eine Einschätzung, ob und wann bei Ihnen ein Leistungsfall eingetreten ist und ob und ab wann aufgrund dessen eine Rente bewilligt werden kann, ist ohne Kenntnis der Unterlagen hier nicht möglich. Für die Feststellung, ab wann ggf. der Leistungsfall eingetreten ist, ist der Gutachter zuständig. Sind Sie mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, bleibt der Rechtsweg offen. Auch ich kann nur darauf verweisen, dass Sie den Ausgang des ja bereits laufenden Antragsverfahrens zunächst abwarten sollten.
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