Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenanspruch bei unheilbarer angeborener Erkrankung

von Jule201804.03.2023 | 12:45
114 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit langem nicht mehr im Erwerbsleben, HarztIV, weil ich , wie es erst jetzt durch Zufall herausgefunden wurde, an einer angeborenen unheilbaren Bluterkrankung leide, die mich wegen der Beschwerden nicht mehr arbeiten lässt. sehr seltene Bluterkrankung. Gehört zu den Leukämien. Bin 34 Jahre alt. Rentenantrag auf Anraten Arzt gestellt. Aber es fehlen seit 2018 Beiträge aus eigener Arbeit. In 2022 Mitteilung der DRV über Rentenanspruch EU Rente. Kann ich mich auf den berufen? würde Rentenanspruch auf Ende Arbeitszeit hochgerechnet werden? GDB beantragt. Aber ich falle komplett im Erwerbsleben aus. Wie sieht die Sachlage für mich aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.03.2023 | 07:56

Guten Morgen Jule2018,

eine Einschätzung, ob und wann bei Ihnen ein Leistungsfall eingetreten ist und ob und ab wann aufgrund dessen eine Rente bewilligt werden kann, ist ohne Kenntnis der Unterlagen hier nicht möglich. Für die Feststellung, ab wann ggf. der Leistungsfall eingetreten ist, ist der Gutachter zuständig. Sind Sie mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, bleibt der Rechtsweg offen. Auch ich kann nur darauf verweisen, dass Sie den Ausgang des ja bereits laufenden Antragsverfahrens zunächst abwarten sollten.

5 Antworten

Peter T. am 04.03.2023 | 13:23
Wenn Sie schon seit langem krank sind und bis 2018 gearbeitet haben, kann es vielleicht mit Glück trotzdem eine EM Rente geben. Denn dort wird geprüft, wann der sogenannte Leistungsfall ist, der Zeitpunkt, wo die EM eingetragen ist. Wenn diese so weit in der Vergangenheit liegt, wir noch die 3/5 Regelung zutrifft, also in den letzten 5 Jahren. Mind. 36 Monate Pflichtbeiträge, dann kann es eine EMR geben. Also den Antrag stellen und Befundberichte ect mitsenden die aussagekräftig eine schon lange bestehende Erwerbsminderung dokumentieren. Zum Schluss wird aber von DRV Medizinern entschieden, wann der Leistungsfall war. Vielleicht auch schon ab Geburt, so wie Sie schreiben...
Jule2018am 04.03.2023 | 16:37
Und wenn schon seit Geburt, aber jetzt erst nach langem Arztmarathon herausgefunden...was dann? 5 Jahre Mind. Versicherungszeit liegen vor. Wie will man beweisen, dass man seit langem AU oder arbeitslos war wegen der Erkrankung. Der Zustand wird immer schlimmer. Leicht erschöpft, Schlafen so gut wie gar nicht mehr. Beschwerdeliste ist lang, sehr lang. Nur die alten Hausärzte haben mich als Simulanten dargestellt, ohne die passende Untersuchungen durchgeführt zu haben. GdB ist gestellt, Rente ist beantragt- Hier geht es um Leistungen der DRV und die Höhe. Wird hochgerechnet? Verfällt der Anspruch ? Bin total unsicher, was aus mir wird. Nicht mehr leistungsfähig, kleine Arbeiten sind schon zu anstrengend. Es wird immer schlimmer. Dazu zahlreiche Autoiummunerkrankungen, also abwarten, was die DRV sagt.
Abschlägeam 04.03.2023 | 16:57
Hallo Jule2018, so blöd wie das für Sie nun grade ist, es bleibt Ihnen nichts übrig als abzuwarten, was die DRV letztendlich entscheidet. Aber selbst dann, wenn es 'nur' zur einer Feststellung einer Erwerbsminderung kommt ohne dass daraus ein Rentenanspruch entsteht (weil z.B. Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind), würde Ihnen dies dann helfen, um bei anderen Stellen Ansprüche auf Sozialleistungen (weiterhin) geltend machen zu können. Ohne Einblick in Ihre Unterlagen (und die hat hier im Forum niemand, auch nicht der am Montag noch antwortende 'DRV-Experte'), wäre jegliche andere 'vielleicht und wenn/dann' Aussage unseriös und für Sie nicht zielführend. Bleiben Sie also geduldig und lassen Sie sich das Wochenende nicht vermiesen. Alles Gute!
KSCam 04.03.2023 | 17:56
@Abschläge hat recht, Sie können nur abwarten. Mehr kann hier niemand sagen, denn wie die Ärzte das sehen, weiß kein Forum dieser Welt. Es ist spannend ob und ab wann Sie als erwerbsgemindert angesehen werden. Davon und in Abhängigkeit der Versicherungszeiten wird abhängen ob sie Rente bekommen und ab wann und wieviel. Oder Sie bekommen nichts weil EM schon vor Ihrem ersten Beitrag lag. Da ist vieles möglich, daher helfen Spekulationen nicht weiter
Jule2018am 06.03.2023 | 10:19
Ich danke schon mal für diese Antwort. Die Krankheit ist sehr selten. Hoffentlich kennt sich der Gutachter damit aus. Denn alle anderen Ergebnisse der Untersuchungen sind (erwartungsgemäß, wenn man diese Erkrankung kennt, GsD negativ). Warten wir es ab. Lg Jule2018
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026