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Rentenanspruch beiWechsel der Staatangehörigkeit

von mittwoch170511.01.2009 | 22:27
1309 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wir werden nach Australien auswandern. Nach zwei jahren ist es möglich, die Australische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Wir (beide gebürtige Deutsche) würden gern die australische Staatsangehörigkeit annehmen. Ein Anwalt (in Australien) sagte uns, dass mit dem Ablegen der Deutschen Staatsangehörigkeit auch unsere Rentenansprüche entfallen. Bedeutet das, dass wir 40 jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und mit der Aufgabe unserer Deutschen Staatsangehörigkeit unsere Rente verlieren? Auf welcher Rechtsgrundlage kann dieses passieren?

2 Antworten

Rosannaam 11.01.2009 | 22:36
Also was manche Anwälte so von sich geben... Diese Aussage des Anwalts ist natürlich völliger Quatsch! Selbstverständlich erhalten Sie auch als australische Bürger die deutsche Altersrente. Mit Australien gibt´s sogar ein Sozialversicherungsabkommen. Also viel Spaß in Australien. MfG Rosanna.
Rosannaam 11.01.2009 | 22:43
Siehe auch alles Weitere unter "Ihre Rente" (nebenstehend) > Rente ins Ausland > (unter Ländernamen) Australien.
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