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Experten-Antwort

Rentenanspruch durch Mütterrente?

von Helena09.06.2014 | 17:05
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9 Antworten

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Hallo, meine Oma bekam bisher keine Rente, weil sie sich damals nach ihrer Hochzeit alle eingezahlten Beiträge wieder hat auszahlen lassen. Danach hat sie nicht mehr gearbeitet. Sie hat aber 2 Kinder erzogen. Kann sie aufgrund der neuen Mütterrente nun doch Rente bekommen? Wenn ja, was muss sie jetzt dafür machen? Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, damit man dann Rente bekommt. Stimmt das? Und wenn ja, wieviel Geld müsste meine Oma dann zahlen? P.S. Ich weiß, dass das Gesetz erst verkündet werden muss, bevor es offiziell wird, aber nehmen wir mal an, dass die Mütterrente kommt.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den vorherigen Antworten kann ich nur zustimmen.

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8 Antworten

KSCam 09.06.2014 | 17:13
Die Oma soll noch im Juni ein Jahr Mindestbeitrag (12 x 85,05€) zahlen und den Rentenantrag stellen, dann bekommt sie ab Juli ca 100 € Nettorente im Monat. Zahlt sie erst im Juli, beginnt die Rente erst im August, usw.
W*lfgangam 09.06.2014 | 18:21
Ergänzend zu KSC: Eine Zahlung von Beiträgen muss nicht mehr im Juni erfolgen. Es reicht, einen Termin für den Rentenantrag bei der nächsten Beratungsstelle zu vereinbaren, den die Oma wohl erst im Juli/August erhalten wird. Die 'mündliche' Antragstellung bis 30.06. sichert aber bereits die Frist, egal wann die Beiträge im Nachhinein dann tatsächlich gezahlt werden. Gruß w.
Helenaam 09.06.2014 | 17:18
Okay, vielen Dank für die Antworten. Dann wird es sich ja schon lohnen, einmalig ca. 1000 Euro zu zahlen, wenn sie dann 100 Euro Nettorente im Monat bekommt.
GroKoam 09.06.2014 | 17:10
Deine Oma müsste 12 Monate Nachzahlen. Das sind insgesamt um die 1.000 Euro. Die zu erwartende Rente liegt bei um die 100 Euro netto monatlich.
@ Experteam 10.06.2014 | 15:25
Ich dachte, man kann immer nur bis spätestens 31.03.für das vergangene Jahr nachzahlen. Das hieße für micht, die Dame hat erst ab 01.01.15 die 60 Monate voll, die die 12 freiwilligen Monate nur noch für Jan-Dez 2014 gezahlt werden können. Oder habe ich da etwas missverstanden?
@ Experteam 10.06.2014 | 15:25
Ich dachte, man kann immer nur bis spätestens 31.03.für das vergangene Jahr nachzahlen. Das hieße für micht, die Dame hat erst ab 01.01.15 die 60 Monate voll, die die 12 freiwilligen Monate nur noch für Jan-Dez 2014 gezahlt werden können. Oder habe ich da etwas missverstanden?
sandraam 10.06.2014 | 16:20
Den vorherigen Antworten kann ich nur zustimmen.
Ich dachte, man kann immer nur bis spätestens 31.03.für das vergangene Jahr nachzahlen. Das hieße für micht, die Dame hat erst ab 01.01.15 die 60 Monate voll, die die 12 freiwilligen Monate nur noch für Jan-Dez 2014 gezahlt werden können. Oder habe ich da etwas missverstanden?
Für diese Fälle gibt es eine Sonderregelung: § 282 SGB VI. Dadurch können freiwillige Beiträge nicht nur für das laufende Jahr sondern auch für Jahre vorher nachgezahlt werden. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Schießl Konradam 11.06.2014 | 14:41
Und so sieht die Rechnung aus. Mit 65 Jahren Nachzahlung für das 5. Jahr 1020,60 ( 450 Euro x 18,9% x 12 ) und es gibt für nunmehr 4 x 28,61 114,44 mtl., im Jahr 1373,28 minus 10,25%-Kr.PflV, Netto 1232,52 Nettorente im Jahr. Oder aber monatlich 175 Brutto, der AG. zahlt 15% , foilglich AN. 3,9% 81,90 für 12 Monate, dies gilt auch für das 5. Jahr. Nachteil, die Nettorente 1232,52 jährlich setzt erst in 12 Monaten ein. MfG.
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