Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Polarscnee,
nach der geschilderten Sachlage werden Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren voraussichtlich nicht erfüllen. Mini-Jobs vor dem Jahr 1999 waren sozialversicherunsfrei. Ob und inwieweit aus der späteren Aushilfstätigkeit Rentenansprüche entstanden sind, können wir in diesem Forum nicht prüfen. Bitte vereinbaren Sie in Ihrer regionalen Renten-Servicestelle einen Termin und lassen sich anhand Ihrer Rentenversicherungsunterlagen beraten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.