Hallo Polarscnee,
nach der geschilderten Sachlage werden Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren voraussichtlich nicht erfüllen. Mini-Jobs vor dem Jahr 1999 waren sozialversicherunsfrei. Ob und inwieweit aus der späteren Aushilfstätigkeit Rentenansprüche entstanden sind, können wir in diesem Forum nicht prüfen. Bitte vereinbaren Sie in Ihrer regionalen Renten-Servicestelle einen Termin und lassen sich anhand Ihrer Rentenversicherungsunterlagen beraten.