Hallo Tigramfezz,
bitte wenden Sie sich an die Kranken-/Pflegekasse Ihres Mannes, um zu klären, ob diese Pflichtbeiträge aufgrund der Pflege Ihres Mannes für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann.
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Hallo Tigramfezz,
bitte wenden Sie sich an die Kranken-/Pflegekasse Ihres Mannes, um zu klären, ob diese Pflichtbeiträge aufgrund der Pflege Ihres Mannes für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann.
Für Dich zu mühsam, aber fremdschämen? Dass muss man leider bei Deinen Beiträgen auch immer öfter.Hallo Tigramfezz, bitte wenden Sie sich an die Kranken-/Pflegekasse Ihres Mannes, um zu klären, ob diese Pflichtbeiträge aufgrund der Pflege Ihres Mannes für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann....dünn, sehr SEHR dünn! Wenn man nicht mal die Auswirkung einer Pflegetätigkeit bei laufender/vorgezogener Rente/künftige Rentenansprüche beurteilen kann - sondern die Frage zuerst an die Pflegekasse weiterschiebt. ...irgendwie 'fremdschäme' ich mich grade! Gruß w. PS: @Experte/andere Mehrwissende, wird sicher morgen die Frage beantworten ;-) Im Detail mir jetzt zu mühsam, daher Erst-Info hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… ...am Ende gibt's ein Merkblatt, bitte dort zuerst nachlesen.
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