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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragende,
so richtig nachvollziehen kann ich Ihre Fragestellung leider nicht. Es wäre daher auch aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, den Sachverhalt etwas zu konkretisieren. Zur allgemeinen Beantwortung Ihrer Fragen aber zunächst so viel:
Nein, Eltern können nicht „in Rente versetzt werden“, nur weil Sie ihre Kinder pflegen. Durch die Pflege eines Angehörigen ergibt sich grundsätzlich auch kein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch fällt selbst durch einen evtl. Rentenbezug der Pflegeperson nicht das Pflegegeld weg. Insoweit erledigen sich letztlich auch Ihre übrigen Fragen.
Zum Thema „Rente für Pflegepersonen“ kann ich Ihnen jedoch auch die folgende Broschüre empfehlen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=28
Soweit sich auch nach Lektüre dieser Broschüre noch Fragen ergeben, können Sie sich gern auch persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.
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