Hallo Natali,
im Rahmen der Pflege eines Angehörigen, kann die Person, die die Pflege ausübt, Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung erhalten. Die gilt aber nur dann, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig für mindestens 14 Wochenstunden erfolgt und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Wochenstunden versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Weshalb das Pflegegeld in Ihrem Fall vom Sozialamt erbracht wird und nicht von der Pflegekasse, wäre mit dem Sozialamt und der Pflegekasse zu klären. Sofern in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, muss ja ein entsprechender Bescheid mit detaillierter Begründung erteilt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.