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Rentenanspruch im Ausland

von Petra09.09.2007 | 18:41
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5 Antworten

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Ich habe von 1972 bis 2001 in Deutschland gearbeitet. Ich lebe nun seit 2001 in Griechenland. Mit welchem Alter wird die Rente ausgezahlt. Hier wird mit 60 Jahren bei 35 Arbeitsjahren gezahlt. Kann man die fehlenden Jahre in D einzahlen?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte beträgt 35 Versicherungsjahre. Sofern Sie vor dem 1.1.1949 geboren sind, kann diese Rente frühestens mit dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 7,2 % in Anspruch genommen werden.

Sofern Sie z.B. nur 29 Versicherungsjahre in Deutschland zurückgelegt haben, können die fehlenden 6 Jahre auch mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Als Deutscher Staatsangehöriger kann man auch bei Auslandsaufenthalt freiwliige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen.

Zur Prüfung der Wartezeiten werden deutsche und auch griechische Zeiten addiert.

Möglich wäre auch ein Anspruch auf Altersrente für Frauen, wenn man bis zum 31.12.1951 geboren ist, die Wartezeit von 15 Beitragsjahren erfüllt hat und man nach dem 40. Lebensjahr noch mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet hat. Diese Rentenart kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr, aber mit dem höchsten Abschlag von 18 % in der Rentenberechnung in Anspruch genommen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Sie haben aktuell die Möglichkeit, zwischen 79,60 € und 1.044,75 € pro Monat einzuzahlen. Sie können die Beitragshöhe für die Zukunft jederzeit ändern oder auch die Zahlung einstellen. Einen gezahlten Beitrag dürfen Sie aber nachträglich nicht mehr ändern.

Lassen Sie sich am besten vorher beraten, in welcher Anzahl und in welcher Höhe freiwillige Beiträge sinnvoll sind. Empfehlenswert ist in Ihrem Fall der direkte Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung. Denn freiwillige Beiträge können für das jeweilige Kalenderjahr nur bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.

3 Antworten

Amadéam 09.09.2007 | 20:18
Für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden in beiden Vertragsstaaten jeweils die Zeiten des anderen Staates mit berücksichtigt. Eine Rente zahlt jedoch jeder Vertragsstaat grundsätzlich nur aus seinen Zeiten und nach seinen eigenen gesetzlichen Bestimmungen. Haben Sie überhaupt in Hellas Versicherungszeiten zurückgelegt? Jeder EU-Staat hat nun aber andere Bestimmungen hinsichtlich des Beginns von Altersrenten und auch völlig unterschiedliche versicherungsrechtlich Voraussetzungen. Frauenaltersrente bei Vollendung des 60. Lebensjahres kann z.B. in Deutschland - vorausgesetzt, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt - nur noch von Frauen in Anspruch genommen werden, die vor dem 01.01.1952 geboren sind. Zur freiwilligen Versicherung sind Sie in D erst ab Beginn des laufenden Jahres berechtigt Jeweils bis zum 31.03. eines Jahres können freiwillige Beiträge auch noch für das Vorjahr entrichtet werden. Für weiter davor liegende Zeiten gibt es nur noch Nachzahlungstatbestände für eingeschränkte besondere Personenkreise. Zahlen Sie niemals ohne vorher Rat bei der Gesetzlichen Rentenversicherung einzuholen! Wenden Sie sich am Besten an eine der im unten stehenden link genannten Beratungsstellen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Petraam 11.09.2007 | 13:06
Danke fuer die schnellen Antworten. Ich bin 1958 geboren und habe in GR nicht gearbeitet. Ich ueberlege nun ob es sinnvoll waere entweder in D oder hier in GR freiwillige Beitraege zu zahlen um die 35 Jahre zu erfuellen.
Geileram 15.09.2007 | 14:53
Einzahlen Ja , aber Geld als Rente Nein ! Du Verstehen ?
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