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Experten-Antwort

Rentenanspruch nach Auswanderung

von Pat Boening25.01.2017 | 21:26
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1983 ausgewandert und habe zwar Deutschland fast jedes Jahr besucht, jedoch nie wieder dort gearbeitet oder gewohnt. Arbeitete jedoch von 1972 bis 1983 in Deutschland und leistete meine Rentenbeiträge. Ich verfüge jedoch über keinerlei Dokumente mehr, da ich sehr viel reiste und sehr oft umzog. Meine Frage: a.) Habe ich Anspruch auf Rente bzw. Rueckerstattung fuer die 11 Jahre? b.) Wie und wo kann ich ohne jegliches Papierwerk (Dokumente) einen entsprechenden Antrag stellen? Ich danke Ihnen im voraus! Patrick j. Boening Toronto, Canada

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die von „Rentensputnik“ und „VSNR“ gemachten Beiträge dürften Ihre Fragen beantwortet haben. Im Zweifelsfall nutzen Sie den nächsten Besuch in Deutschland und sprechen dort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Rentensputnikam 26.01.2017 | 07:28
Hallo Pat Boening. Zunächst sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, welche Ihrer Beitragszeiten dort schon gespeichert sind. Bei mehr als 60 Monaten haben Sie einen Rentenanspruch, der Ihnen mit Erreichen Ihrer Regelaltersrente auch in Ihr Wohnsitzland gezahlt wird. Sollten Zeiten fehlen, können Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Vordruck V0100 stellen), wo Sie dann Zeitraum, Name des Arbeitgebers und Ihre damalige Krankenkasse angeben. Der Rententräger wird dann zu den Zeiten von Amts wegen ermitteln. MfG
VSNRam 26.01.2017 | 07:30
Hallo, vorweg gestellt zu Ihren Fragen gehe ich bei meiner Beantwortung davon aus, dass es sich bei diesen 11 Jahren um reine Pflichtbeiträge handelt. zu Ihrer ersten Frage a) Ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht bei einer Wartezeit von 5 Jahren, diese ist durch 11 Jahre erfüllt.Eine andere Rentenart würde für Sie auf Grund von 11 Versicherungsjahren nicht in Frage kommen. Eine Rückerstattung für Deutsche, die im Ausland leben ist nicht möglich, da Sie die o.g. Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt haben. Denn eine Erstattung ist nur möglich, wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist. b) Welchen Antrag möchten Sie denn stellen? Einen Antrag auf Kontenklärung, bei dem Sie nach Abschluss eine Wartezeitaufstellung/Rentenauskunft erhalten, ist beim Kontoführenden Träger formfrei möglich. Dabei ist es auch nicht notwendig, dass Sie unbedingt Ihre Versicherungsnummer wissen. Diese kann Ihr Träger ermitteln. Interessant zu wissen wäre noch von Ihnen, ob Sie auch Beiträge in Canada oder anderen Ländern in deren Systeme eingezahlt haben? Dann käme auch ein zwischenstaatlicher Rentenanspruch zu Stande. Was auch bzgl. einer Rentenantragstellung beachtet werden muss, da es Ihr dann unterschiedliche Methoden gibt.
Pat Boeningam 30.01.2017 | 22:26
Ich danke Ihnen alles fuer Ihre Hilfe und ihre Zeit Mfg Patrick Boening Toronto, Canada
Pat Boeningam 30.01.2017 | 22:26
Ich danke Ihnen alles fuer Ihre Hilfe und ihre Zeit Mfg Patrick Boening Toronto, Canada
Pat Boeningam 01.02.2017 | 00:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
fordern Sie von der Rentenversicherung einfach mal eine Rentenauskunft online an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ So erhalten Sie ihre aktuell gespeicherten Daten mitgeteilt und die DRV erfährt Ihre aktuelle Anschrift, um Sie auch künftig mit Informationen versorgen zu können. Viele Vordrucke werden möglicherweise folgen (Kontenklärung - Erfassung aller für die DRV bisher relevanten Zeiten für Ihr Versicherungskonto), um auch die kanadischen Zeiten ins dtsch. Rentenkonto 'einzubinden' - letztendlich entscheidend, o/wannb Sie einen dtsch. Rentenanspruch/wie früh haben. Kommen Vordrucke, fragen Sie wieder nach, wo Sie die am Besten ausfüllen lassen können und welche Unterlagen auf welchem Weg 'hierher' gelangen können. Gruß w. Gute Idee, vielen Dank fuer Ihre Hilfe und den "LINK" zur Website. Patrick
W*lfgangam 01.02.2017 | 00:12
Hallo Pat Boening, fordern Sie von der Rentenversicherung einfach mal eine Rentenauskunft online an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ So erhalten Sie ihre aktuell gespeicherten Daten mitgeteilt und die DRV erfährt Ihre aktuelle Anschrift, um Sie auch künftig mit Informationen versorgen zu können. Viele Vordrucke werden möglicherweise folgen (Kontenklärung - Erfassung aller für die DRV bisher relevanten Zeiten für Ihr Versicherungskonto), um auch die kanadischen Zeiten ins dtsch. Rentenkonto 'einzubinden' - letztendlich entscheidend, o/wannb Sie einen dtsch. Rentenanspruch/wie früh haben. Kommen Vordrucke, fragen Sie wieder nach, wo Sie die am Besten ausfüllen lassen können und welche Unterlagen auf welchem Weg 'hierher' gelangen können. Gruß w.
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