Ich unterstelle, dass Sie Jahrgang 1964 oder jünger sind. Dann bekämen Sie mit 35 Jahren Wartezeit frühestens eine Altersrente mit 63 Jahren. Evtl. mit Schwerbehinderung bereits mit 62 Jahren. Sie müssten also auf die 35 Jahren Rentenversicherungszeiten kommen, dazu zählen auch Monate mit freiwilligen Einzahlungen. Bevor Sie aber dazu übergehen sollten Sie sich dann beraten lassen.