Hallo Carola,
aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung könnte der Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen. Dies setzt allerdings voraus, wie schon durch VSNR genannt, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein muss.
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden.
Aufgrund der Mitteilung, dass sie bereits seit 47 Jahren Beamtin sind und lediglich 20 Jahre verheiratet waren ist davon auszugehen, dass sie eben diese Voraussetzung (35 Jahre anrechenbare Wartezeitmonate) nicht erfüllen. Allein die Tatsache, dass bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, reicht nicht aus, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen.