Hallo Wolfgang Martin,
entscheidend für die Frage, ob Ost oder Westentgeltpunkte vergeben worden sind, ist die des Wohnsitzes am Stichtag 18.Mai 1990.
Nach Ihren Ausführungen haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in den alten Bundesländern gewohnt.
Somit sind für Ihre Beitragszeiten aus der damaligen DDR Entgeltpunkte West vergeben worden. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 256a Sozialgesetzbuch VI.
Hätten Sie am 18.05.1990 den Wohnsitz in den neuen Bundesländern gehabt, wäre die Bewertung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten mit Entgeltpunkten Ost erfolgt.
Durch die Vergabe von Entgeltpunkten West entspricht einem Entgeltpunkt der Wert von 28,07 EUR. Die Entgeltpunkte Ost haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Wert von 24,92 EUR.