Hallo Standy,
die INSS in Spanien benötigt Angaben zu Beitragszeiten in anderen EU-Ländern (wie Deutschland). Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden neben den spanischen auch die vergleichbaren Zeiten im EU-Ausland angerechnet. Und da dürften Sie sicherlich auf 15 Jahre kommen...
Geben Sie bitte auch in einem deutschen Rentenantrag an, dass es Anwartschaften in Spanien gibt. Die spanische Sozialversicherungsnummer wird benötigt.