Als Selbständiger mit freiwilligen Beiträgen können Sie sich die Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn Sie bis zum 31.12.1983 die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben und ab dem 1.1.1984 jeder Monat mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Neben den rentenrechtlichen Zeiten gehören dazu z.B. auch Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992.
Die Lücken in den Jahren 1989 und 1999 können Sie normalerweise nicht mehr mit freiwilligen Beiträgen auffüllen, es sei denn, für Sie sind die Voraussetzungen einer Sondernachzahlung (laut Broschüre "Freiwillig rentenversichert", S. 15) erfüllt.
Als Selbständiger haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Versicherungspflicht auf Antrag für die Zeit Ihrer selbständigen Tätigkeit zu beantragen. Hier zahlen Sie Pflichtbeiträge und können somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Diese Pflichtversicherung müssen Sie innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen; sie endet erst, wenn die selbständige Tätigkeit beendet wird.
Wir empfehlen Ihnen, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Dort wird man Sie anhand Ihres Versicherungsverlaufes über Ihre vorhandenen Möglichkeiten zur Sicherung der Rente wegen Erwerbsminderung umfassend beraten.