In der ehemaligen DDR wurde allen Erwerbstätigen ein Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung ausgestellt. In diesen Ausweis wurden Beginn und Ende der jeweiligen Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit sowie die beitragspflichtigen Arbeitsverdienste bzw. Arbeitseinkommen eingetragen. Haben Arbeitnehmer Beiträge zur freiwilligen zusätzlichen Rentenversicherung (FZR) gezahlt, wurden neben den Arbeitsverdiensten, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt worden sind, auch die Arbeitsverdienste eingetragen, für die Beiträge zur FZR gezahlt wurden.
Der Ausweis war von den Arbeitnehmern und selbständig Tätigen gut zu verwahren, da er im Leis-tungsfall als Nachweis für die zurückgelegten Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit diente.
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen und Ihren Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung beizufügen. Die darin bescheinigten Zeiten und Arbeitsverdienste (einschließlich FZR-Beiträge) können dann in Ihr Versicherungskonto aufgenommen und bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden. Sollte Ihnen kein entsprechender Ausweis vorliegen, besteht ggf. die Möglichkeit, Ihre früheren Beschäftigungsverhältnisse über die Nachfolgebetriebe bzw. Archivierungsgesellschaften zu klären.