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Experten-Antwort

Rentenansprüche bei Pflege von Angehörigen

von Fegerlein05.02.2019 | 11:10
114 Ansichten
5 Antworten

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Mein Sohn pflegt mich seit 2015.Er arbeitet allerdings 40 Stunden die Woche.Wie sieht es da nun aus? Bekommt er auch Anrechnungszeiten für seine Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau „Fegerlein“!

Pflegepersonen unterliegen nur dann der Versicherungspflicht, wenn sie neben ihrer Pflegetätigkeit regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.

Sinn und Zweck dieser Regelung soll sein, dass eine angemessene Versorgung und Betreuung des Pflegebedürftigen bei einer mehr als 30 Stunden wöchentlichen Tätigkeit nicht unbedingt sichergestellt ist. Außerdem besteht für die Pflegepersonen nicht die Notwendigkeit eines Ausgleichs von „entgangenen“ Rentenversicherungsbeiträgen während der Pflegezeiten.

So kann für eine solch ehrenwerte Pflegetätigkeit trotzdem leider keine Rentenversicherungspflicht entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

senf-dazuam 05.02.2019 | 11:54
Das ist schon eine Leistung, neben der Vollzeitstelle noch zu pflegen. Leider sind die Vorgaben für die Rente von einer Teilzeitarbeit plus Pflege ausgegangen, siehe z.B. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten hier bestehen (Pflegegeld, Sachleistungen zur Pflege, Teilezeit plus zusätzliche Renten.Zeiten, ...)
V.G.am 07.02.2019 | 18:09
Bin in einer ähnlichen Situation wie Fegerlein: Pflege meinen 90Jährigen Vater rd.20 Std./Woche. Bin mittlerweile selbst Rentner. Habe ich Anspruch auf Pflegebruchpunkte zur Verbesserung meiner eigenen Rente ? Vermute Mal dass Ich im Gegensatz zu Fegerlein dafür ZUVIEL Freizeit habe. Mit Gruß V.G.
DRVam 07.02.2019 | 18:19
Zitat von V.G. anzeigenausblenden
Sollten Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie auf 1% Ihrer Rente verzichten, damit die Pflegekasse Beiträge für Sie zur Rentenversicherung zählt und diese Ihre Rente erhöhen. Ob sich das lohnt hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Pflegegrad Ihres Vaters ab. Lassen Sie sich diesbezüglich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten,
V.G.am 07.02.2019 | 21:30
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Bin in einer ähnlichen Situation wie Fegerlein: Pflege meinen 90Jährigen Vater rd.20 Std./Woche. Bin mittlerweile selbst Rentner. Habe ich Anspruch auf Pflegebruchpunkte zur Verbesserung meiner eigenen Rente ? Vermute Mal dass Ich im Gegensatz zu Fegerlein dafür ZUVIEL Freizeit habe. Mit Gruß V.G.
Sollten Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie auf 1% Ihrer Rente verzichten, damit die Pflegekasse Beiträge für Sie zur Rentenversicherung zählt und diese Ihre Rente erhöhen. Ob sich das lohnt hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Pflegegrad Ihres Vaters ab. Lassen Sie sich diesbezüglich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten,
Hallo DRV, vielen Dank für Ihre konkrete Antwort. Werde den Rat befolgen und mich an die deutsche Rentenversicherung wenden. Etwas verstörend ist allerdings die 1%ige Kürzung meiner jetzigen Rente. Hört sich fast so an wie bei zweifelhaften Gewinnspielen wo man erstmal was zahlen muss um dann einen Trostpreis zu bekommen.
Deutsche Rentenversicherung
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