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Experten-Antwort

Rentenansprüche in Türkei erworben

von Olaf Johann auf der Heide08.04.2016 | 15:37
1604 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe ca. 3 Jahre in der Türkei gearbeitet und in die dortige Rentenversicherung eingezahlt. Jetzt bin ich wieder in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Gibt es eine Möglichkeit die erworbenen Rentanansprüche von der Türkei nach Deutschland übertragen zu lassen? Dank & Gruß Olaf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

"W*lfgang" hat Ihnen bereits korrekt erläutert, wie Ihre, in der Türkei zurückgelegten Zeiten in Ihrer späteren Rente berücksichtigt werden.

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4 Antworten

W*lfgangam 08.04.2016 | 17:53
Hallo Olaf Johann auf der Heide, eine Übertragung im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Jeder Staat zahlt für die jeweils erworbenen Ansprüche eine Rente nach eigenen Vorschriften. Eine Zusammenrechnung der Zeiten für die jeweiligen Mindestversicherungszeiten erfolgt. Ihre türkischen Versicherungszeiten werden hier bei allen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) als Pflichtbeitragszeiten mitgezählt. Im Rahmen der nächsten Kontenklärung (grundsätzlich ab Alter 45 erfolgt eine Anfrage der DRV zur Klärung vorhandener Lücken) weisen Sie auf die Auslandszeiten hin/Nachweis über entsprechende Unterlagen, damit sie in Ihren dtsch. Rentenverlauf eingebunden werden. Wechselseitig werden auch Ihre dtsch. Versicherungszeiten vom türkischen Versicherungsträger erfasst. Gruß w.
Erfreutam 09.04.2016 | 17:42
Na Wolfi, es geht doch! Höflich, sachlich, freundlich! Eine klare für jedermann verständliche deutsche Sprache. Und für den Fragesteller hilfreich. Endlich mal keine unverständlichen überflüssigen sinnbefreiten Floskeln und ------ Sprüche! Bravo, weiter so, dann sind wir alle mit Ihnen sehr zufrieden. Denn ---- Sie können es doch! Und Sie kennen sich aus.
Gackiam 10.04.2016 | 18:08
Und Sie kennen sich aus.
...nicht wirklich - suchen Sie es sich aus, zu welcher Knetmasse Sie gehören wollen ;-) Gruß w.
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