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Experten-Antwort

Rentenansprüche von Amerika

von Borsatzky Brigitte14.04.2016 | 19:17
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17 Antworten

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Hallo, meine Tante ist vor 30 Jahren nach Amerika und hat dort gelebt und dort auch gearbeitet, seit 7 Jahren lebt sie wieder in Deutschland und seit 6 Jahren arbeitet sie 30 Std./Woche als Sekretärin in Deutschland, nun ist sie aufgrund einer Krebserkrankung seit ca. 6 Monaten im Krankenstand und wahrscheinlich läuft es auf eine Erwerbsminderung hinaus. Meine Frage wäre, was dann aus den Rentenansprüchen aus Amerika wird und wo sie diese beantragen kann, ob dies auch über die DRV gehen kann. Danke für eine Antwort B. Borsatzky

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Borsatzky Brigitte,

durch den deutschen Rentenantrag wird das Antragsverfahren für die USA angestoßen. Das Verfahren läuft ansonsten wie von Schade beschrieben,

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16 Antworten

Nahlaam 14.04.2016 | 19:35
Lt. DRV ist eine Übertragung von Versicherungszeiten eines anderen Staates nach Deutschland in der Regel nicht möglich. Ob nach ausländischem Recht die Möglichkeit einer Beitragserstattung besteht, kann Ihnen nur der dortige Versicherungsträger sagen, ebenso, ob dort die Möglichkeit besteht, die deutschen Beiträge für die Anspruchsprüfung angerechnet zu bekommen. Da gibt es ein Abkommen zwischen beiden Staaten. In Ihrem Fall könnten aber die amerikanischen Beiträge für die Anspruchsprüfung in Deutschland mit berücksichtigt werden, da die Voraussetzungen (Beitragsentrichtung in Deutschland für mindestens 18 Monate) durch die 6 Jahre Tätigkeit in Deutschland ja erfüllt sind. Somit sind auch die Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente erfüllt. Die Höhe ergibt sich aber nur aus den deutschen Versicherungszeiten. Lassen Sie sich am besten über die Homepage der DRV eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf zusenden, dort können Sie zumindest den deutschen Teil ersehen.
Schadeam 14.04.2016 | 21:06
Meinen Sie mit Amerika die USA? Dann braucht sie nur beim deutschen Antrag angeben, dass sie auch Beiträge dort hat und die DRV leitet die nötigen Infos dorthin weiter. Die DRV prüft und entscheidet über den Anspruch in D, die US sozial Security über Ansprüche in den USA. Im besten Fall gibt es 2 Rentenzahlungen wenn beide Länder von Erwerbsminderung ausgehen.
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:43
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Borsatzky Brigitteam 14.04.2016 | 21:44
ja, die USA, vielen Dank für die rasche Antwort! MfG B.Borsatzky
Schadeam 14.04.2016 | 22:05
So schwierig, dass man sich 13 x bedanken muss war die Antwort auch wieder nicht - einmal hätte auch gereicht :)
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