Hallo Pechvogel!
Sie haben, soweit ich das von hier beurteilen kann, in bester Absicht die höchstmögliche Rente erhalten.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen (z.B. arbeitsvertragliche Vereinbarungen) auf die Bewilligung der Altersrente wegen schwerbehinderte Menschen angewiesen sein, legen Sie bitte Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Einen schönen Start in die Woche wünscht
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Pechvogel,
lesen Sie zur Sicherheit die erste Seite vom Rentenbescheid bitte nochmal genau nach. Steht da tatsächlich nur (so Ihre Aussage) für "langjährig Versicherte" (und nicht für _besonders_ langjährig Versicherte), dann liegt hier ein Problem vor.
Gruß
w.
Dann hätte es aber bei der Berechnung Abschläge gegeben, denn die Rente ohne 'besonders' ist für den Jahrgang abschlagsfrei erst ab 2024 möglich. Und Rangfolge gem. §89 SGB VI ist 3. Rente für Schwerbehinderte 3a. Rente für besonders langjährig Versicherte Dann ist letztere wohl ein paar cent höher Wo sehen Sie da ein Problem? Müsste der Bescheid dann aufgrund des fehlenden Wortes abgeändert werden, weil er ansonsten nicht rechtssicher wäre? Hilft 'Pechvogel' sicher auch, wenn Sie das evtl. 'Problem' gleich 'lösen' :-)Gestern kam die Bewilligung, darin stand "wegen langjähriger Versicherung"Hallo Pechvogel, lesen Sie zur Sicherheit die erste Seite vom Rentenbescheid bitte nochmal genau nach. Steht da tatsächlich nur (so Ihre Aussage) für "langjährig Versicherte" (und nicht für _besonders_ langjährig Versicherte), dann liegt hier ein Problem vor. Gruß w.
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