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Experten-Antwort

Rentenantrag

von oma 6024.07.2017 | 12:31
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6 Antworten

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Hallo ..... wenn ich meinen Rentenantrag 3 Monate bevor ich in Rente gehen möchte stelle (wurde mir so empfohlen) dann wird die Rente doch mit den 3 Monaten die ich ja noch arbeite berechnet. Nun hat mir ein Freund erzählt, er wäre bei der Rentenberatung gewesen und dort hätte man ihm gesagt, er solle so spät wie möglich seinen Antrag stellen, da sonst nicht alles mit eingerechnet würde. Was ist richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf die richtigen Ausführungen von Teilnehmer =//=. Tatsächlich kann es für Sie günstiger sein, die endgültige Entgelt-Meldung nach Abschluss der Beschäftigung abzuwarten. Falls Sie sich für die Hochrechnung entscheiden, verbleibt es bei dieser Berechnung und Sie haben nicht die Möglichkeit Ihre Rente diesbezüglich neu berechnen zu lassen.

Falls Sie sich gegen die Hochrechnung entscheiden, beachten Sie bitte, dass die Rente Ihnen ggf. nicht unmittelbar nach Ende der Beschäftigung auf Ihrem Konto zur Verfügung steht (Ihr Arbeitgeber hat 6 Wochen Zeit die Abschluss-Entgeltmeldung zu erstellen - hier könnten Sie Einfluss auf Ihren Arbeitgeber nehmen).

Für weitere Fragen setzen Sie sich ggf. bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung.

MfG

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5 Antworten

=//=am 24.07.2017 | 12:53
Wenn Sie den Rentenantrag 3 Monate vor Rentenbeginn stellen, gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Sie verzichten auf die Hochrechnung: dabei wird das TATSÄCHLICHE Arbeitsentgelt bis zum Ende des Antragsmonats und das TATSÄCHLICHE Entgelt bis zum Monat vor Rentenbeginn der Berechnung zugrunde gelegt. Dadurch kann sich die Bescheidserteilung unter Umständen etwas verzögern, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht rechtzeitig meldet. ABER es kann sich dann lohnen, wenn in einem der letzten 3 Monate eine Sonderzahlung (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Gehaltserhöhung o.ä.) zu erwarten ist. 2. Die Rente wird aufgrund der Hochrechnung bewilligt (ist dann auch zeitlich früher möglich). Die Hochrechnung erfolgt auf der Grundlage der für die letzten 12 Kalendermonate vor dem Hochrechnungszeitraum gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen. Sollte sich später herausstellen, dass das tatsächliche Entgelt wesentlich höher gewesen ist, wird KEINE Neuberechnung durchgeführt.
W*lfgangam 24.07.2017 | 13:04
Hallo oma 60, natürlich wird die Rente bis hin zum letzten Monat durchgerechnet, es gib nur 2 unterschiedliche Verfahren. 1. Hochrechnung der letzten 3 Monate: Aus den letzten 12 Monaten bis zum 4. letzten Monate vor Rentenbeginn wird der mtl. SV-pflichtige Durchschnittswert ermittelt und für die letzten 3 Monate an/hochgerechnet. 2. Ohne Hochrechnung: Die Entgeltmeldung bis zum letzten Monat vor Rentenbeginn wird abgewartet, ihr tatsächliches Monatsentgelt fließt in die Rentenberechnung ein. Vorteil zu 1.: Alles geht schnell und die Rente wird im ersten Monat auch auf dem Konto sein. Folgt noch eine Betriebsrente, kann die bei Vorlage des Rentenbescheids meist auch zeitnah abgewickelt werden. Vorteil zu 2.: Etwaige Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weinnachtsgeld, Bonus) in den letzten 3 Monaten können zur (kleinen) Rentensteigerung führen, was aber bei Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze nahezu bedeutungslos wäre. So hätten Sie z. B. bei einem SV-Bruttomehrbetrag von 1000 EUR gerade mal einen Netto-Rentenmehrbetrag von 0,75 EUR. Bei Rentenantrag werden Sie übrigens ausführlich über die Folgewirkungen der (Nicht)Hochrechnung aufgeklärt, denn von Ihrer Entscheidung gibt es nach Rechtskraft des Rentenbescheides kein zurück mehr. Gruß w.
SEam 24.07.2017 | 12:53
Wenn Sie noch beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den voraussichtlichen Lohn für Ihre künftigen letzten drei Arbeitsmonate im voraus bescheinigen. Dadurch wird eine rechtzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsverdienst zur Rente möglich.
oma 60am 24.07.2017 | 23:08
hallo zusammen... danke für eure antworten, sind mir hilfreich. herzliche grüsse oma 60
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