W*lfgang hat Recht. Sofern Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen (dies können Sie in der Rentenauskunft nachlesen oder beim Rentenversicherungsträger erfragen) und am 01.01.2004 arbeitslos waren, können Sie auch in Rente gehen. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % und 35 Versicherungsjahre haben, käme auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Für die von W*lfgang vorgeschlagenen Vergleichsberechnungen können Sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe einen Termin vereinbaren.
Für das Erfordernis der Arbeitslosigkeit für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zählen auch Zeiten eines sogenannten 1-Euro-Jobs mit.
Für die Erfüllung der Vertrauensschutzregelung am 01.01.2004 arbeitslos/beschäftigungslos zu sein, zählt auch eine vor dem 01.01.2004 bewilligte befristete arbeitsmarktpolitische Maßnahme wie z.B. eine ABM-Maßnahme. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können Sie durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.
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