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Experten-Antwort

Rentenantrag

von richard22.10.2011 | 08:00
1890 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Ich schildere mein Problem mal in Stichworten: Letzten 2 Jahre 2x zur Reha wegen Burnout, Depress. , HWS GdB 50% Zuletzt arbeitsunfähig entlassen und in 3 Monate Wiedereingliederung geschickt. Eingliederung nach 2 Monaten wegen HWS Problemen abgebrochen. Beim Reha-Abschlußgespräch sind die Ärzte davon ausgegangen, das innerbetrieblich eine Umsetzung auf leichtere Tätigkeit statfindet. Diese könne ich dann mit Einschränkungen 6 St. und mehr ausüben. Diese Umsetzung fand nicht statt. Nach Abbruch hab ich den Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung gestellt. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, bis zum Rentenbescheid. Mir wurde gesagt, es könne 2-3 Monate dauern. Z.Z. bin ich noch vom Orthopäden krankgeschrieben, bekomme also Krankengeld. Die HWS-Probleme sind verschleiß bedingt und werden in absehbarer Zeit (ohne OP) nicht verschwinden. Die Fa. hat mir jetzt angeboten, 6 Stunden zu arbeiten. Soll ich das Angebot annehmen oder werde ich dann unglaubwürdig?. Soll ich mich weiter AU melden, bis zum Rentenbescheid? Was ist, wenn die Rente abgelehnt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich spielt es für die Entscheidung über Ihren Rentenantrag keine Rolle,

ob Sie sich weiterhin AU melden oder nicht.

Sollte der Rentenantrag abgelehnt werden, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

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3 Antworten

Minniam 22.10.2011 | 19:35
Hallo, ich würde die 6-Stunden-Stelle annehmen. Mit diesen Diagnosen ist es nach meiner persönlichen Erfahrung eher unwahrscheinlich, dass es eine Rente wegen teilweiser EM geben wird. Unglaubwürdig würden Sie dadurch nicht. Es gibt ja auch Antragsteller, die ihre Vollzeitstelle ausfüllen (müssen), bis eine Rente bewilligt wird.
richardam 23.10.2011 | 04:05
Zitat von Minni anzeigen
Nun ja, es sit schon so, das ich durch den Veschleiß der HWS erheblich in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt bin. Bevor ich aber den 6st Job annehme, werde ich noch ein Gespräch mit dem Berater vom Integrationsfachdienst führen. Mit GdB 50 hat man einige Vorteile. Falls die Rente abgelehnt wird , werde ich dann auf Erwerbsminderungs-Teilrente versuchen.
Deutsche Rentenversicherung
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