Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenantrag

von kurt12307.03.2011 | 09:35
1904 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hätte einmal eine prinzipielle Frage zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragt und diese wird dann auch bewilligt, z.B. als teilweise EM-Rente, ist man dann an an den Bewilligungsbescheid gebunden oder kann man von seinem Antrag da noch einmal zurücktreten bzw. diesen zurücknehmen, sofern dieser noch nicht bestandskräftig geworden ist? Welche Möglichkeiten gäbe es denn da?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2011 | 09:41

Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann man jederzeit seinen Antrag zurücknehmen. Danach könnte man über den Hinzuverdienst die Rente beeinflussen.

2 Antworten

...am 07.03.2011 | 14:40
Es kommt noch der Verzicht nach § 46 SGB I in Frage. Kommt immer auf die Fallgestalltung an. § 46 SGB I (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
-_-am 07.03.2011 | 23:59
Zitat von ... anzeigen
:P Trotz des Verzichts bleibt das Stammrecht auf die Rentenleistung erhalten. Auf das Stammrecht kann der Berechtigte keinen Einfluss nehmen, sobald der Verwaltungsakt (Bescheid) binden geworden ist. Die Antragsrücknahme ist nicht mit dem Verzicht gleichzusetzen und unterliegt daher auch nicht den rechtlichen Einschränkungen des Verzichts. Die Antragsrücknahme ist auch dann zulässig, wenn sie zu Lasten eines anderen Leistungsträgers geht (BSG vom 09.08.1995 – 13 RJ 43/94). Die Einschränkungen des Dispositionsrechts nach § 51 Abs. 1 oder 2 SGB V oder § 125 SGB III sind jedoch zu beachten (BSG vom 04.06.1981 in SozR 2200 § 1248 Nr. 33). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026