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Experten-Antwort

Rentenantrag

von klexx24.10.2016 | 20:08
1260 Ansichten
4 Antworten

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Ich werde zum 1-7.17 in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Denn Rentenantrag möchte ich Mitte Februar 17 stellen. Das Konto ist geklärt. Ist es schlimm oder von Nachteil für mich oder auch die DRV wenn ich den Antrag so früh (4,5 Monate vorher) stelle? Den Vordruck R0250 würde ich beim Arbeitgeber abgeben. Welcher Monat muss bei " Die Meldung muss mindestens den Zeitraum bis einschliesslich.....??? umfassen.......... Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2016 | 12:38

Es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile aus einer Antragstellung Mitte Februar 2017.

Wie jedoch KSC schon schrieb, kann der Antrag erst bearbeitet werden, wenn die Daten zur Rentenanpassung 07/2017 im Programm gespeichert sind.

Zur gesonderten Meldung ( Vordruck R0250 ) schließen wir und den Ausführungen von W*lfgang an.

3 Antworten

KSCam 24.10.2016 | 20:28
Der Antrag wird - unabhängig wann Sie ihn stellen - frühestens Ende Mai entschieden werden, weil erst dann die nächste Rentenanpassung in die Berechnungsprogramme eingespielt ist. Das ist der Erfahrungswert aus vielen Jahren bei der DRV. Aber das kann Ihnen ja wurst sein, ob der Antrag wochenlang irgendeinen Schreibtisch bevölkert. Da der R0250 frühestens Ende März vom Arbeitgeber bearbeitet werden wird (Entgelt bis zum 4. letzten Monat = 03/2017) macht eigentlich ein Antrag, der vor Ende März / Anfang April gestellt wird, wenig bis keinen Sinn. Zumal die Zeiten lt. Ihren Angaben geklärt sind. Aber auch der Termin Ende März, den legen Sie fest - würden Sie beispielsweise den R0250 auf Ende April wünschen (weil vielleicht im April eine Sonderzahlung anfällt), wäre Februar noch viel mehr zu früh. Letztlich kann es Ihnen persönlich aber gleichgültig sein, ist ja "nur der DRV Sachbearbeiter", der Mehrarbeit hat und den Antrag wochenlang nicht bearbeiten kann, sondern ihn rumliegen hat und bei jedem Suchvorgang eine Akte mehr anschauen darf......
W*lfgangam 24.10.2016 | 20:47
Hallo klexx, die Hochrechnung via R0250 ist möglich, wenn der AG bereits den 4. letzten Monat abgerechnet/gemeldet hat. 01.07. Rentenbeginn ...3 Monate zurück: 06 - 05 - 04.2017. Nach R0250 muss 03.2017 - 01.2017 vom AG übermittelt werden, damit die letzten 3 Monate hochgerechnet werden können. Rentenantrag schriftlich reicht daher Ende März 2017, Terminvereinbarung etwas 2-3 Monate vorher - je nach Auslastung der örtlichen Antragsstelle. Gruß w.
RentenCheckeram 26.10.2016 | 10:45
Zitat von KSC anzeigen
Was für eine Mehrarbeit hat denn der DRV Sachbearbeiter mit einem so früh gestellten Antrag? Der Vorgang kann frühzeitig bearbeitet und schon einmal bereitgestellt gestellt werden und verschwindet dann bis ende Mai im Schrank, bis der Termin kommt! Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich (ich empfehle 3-6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn), dann ist die Bearbeitung für beide Seiten stressfreier!
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