Hallo Edward,
nachdem Polen in der EU ist, löst der Antrag in einem Mitgliedstaat "automatisch" auch einen Antrag in weiteren Mitgliedstaaten aus, in denen Sie beschäftigt waren. Voraussetzung ist natürlich, dass die ZUS von Ihren Zeiten in Deutschland Kenntnis hat. Die Information der ZUS an die deutsche Verbindungsstelle erfolgt auf festgelegtem Weg mit standardisierten Vordrucken, im Regelfall inzwischen elektronisch.
Bevor Sie also in Deutschland einen Rentenantrag stellen (der dann wiederum grundsätzlich ein Antragsverfahren in Polen auslösen würde), empfiehlt es sich bei der ZUS nachzufragen, ob das Antragsverfahren in Deutschland ausgelöst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung