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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Edward03.11.2022 | 14:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wohne in Polen und die letzten 6 Jahre habe bis zum 30.09.22 in Deutschland gearbeitet. Im Juli 2022 bin 66 geworden und damit auch Anspruch auf deutsche Rente erworben. Mein deutscher Arbeitgeber hat mir am 14.09.22 einen Aufhebungsvertrag ausgestellt, mit der Wirkung bis zum 30.09.22, weil ich in den letzten 2 Wochen noch den Resturlaub nutzte. Ich habe auch polnische Versicherungszeiten in Polen zurückgelegt und den Rentenanspruch mit 65 erworben. Am 03.10.22 habe einen Rentenauftrag in Polen gestellt. Leider hat der polnischer Versicherungsträger ZUS den deutschen Aufhebungsvertrag nicht anerkannt mit der Begründung, dass ich eine neue Bescheinigung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Datum ab dem 30.09.22 vorlegen sollte. Bis heute reagiert mein letzter Arbeitgeber auf meine Briefe nicht und ich habe keine Hoffnung auf die polnische Rente in der nächsten Zeit. Kann ich ausnahmsweise den Antrag auf den deutschen Teil der Rente in Deutschland per online stellen, dass ich wenigstens etwas zum Leben habe, bis sich die polnische Rente nicht klärt. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edward,

nachdem Polen in der EU ist, löst der Antrag in einem Mitgliedstaat "automatisch" auch einen Antrag in weiteren Mitgliedstaaten aus, in denen Sie beschäftigt waren. Voraussetzung ist natürlich, dass die ZUS von Ihren Zeiten in Deutschland Kenntnis hat. Die Information der ZUS an die deutsche Verbindungsstelle erfolgt auf festgelegtem Weg mit standardisierten Vordrucken, im Regelfall inzwischen elektronisch.

Bevor Sie also in Deutschland einen Rentenantrag stellen (der dann wiederum grundsätzlich ein Antragsverfahren in Polen auslösen würde), empfiehlt es sich bei der ZUS nachzufragen, ob das Antragsverfahren in Deutschland ausgelöst wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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